Hallo,
läuft für ein erwachsenes Pflegekind der Pflegevertrag aus, bekommt es dann auch kein Kindergeld mehr (ansonsten wohl bei Ausbildung bis zum 27. Lj.)?. Gibt es auch Pflegeverträge und somit Kindergeld für über 18jährige?
Gruß
rakete
s. hierzu auch Eltern-Kind-Brett
Hi!
Wenn ein Pflegekind 18 Jahre alt wird, endet das Pflegeverhältnis. Benötigt der junge Volljährige, wie das Gesetz die 18-Jährigen nennt, noch weitere Unterstützung durch seine Pflegefamilie, so muss er rechtzeitig vor dem 18. Geburtstag einen Antrag nach § 42 KJHG beim zuständigen Jugendamt stellen. In der Regel wird dem stattgegeben.
In diesem Fall wird das Kindergeld eingezogen, ebenso wie er sich durch einen Selbstkostenanteil an der Finanzierung der Hilfe beteiligen muss, sofern er verdient. Geht er mit beispielsweise 19 Jahren aus der Familie in eine eigene Wohnung, bekommt er genauso wie jeder andere auch Kindergeld…oder eben nicht, je nach Bezugsberechtigung.
Gruß Renate