Hallo.
Folgendes Problem:
Der Vater ist selbstständig und wohnhaft in Deutschland.
Weil sich die Mutter nicht kümmerte um den 7 Jahre alten Sohn wurde er vom Vater zu seiner Ex-Frau und seinen anderen Kinderen ins außereuropäische Ausland verbracht damit er dort die Schule besucht und mit seinen Geschwistern aufwächst. Mit 14 Jahren (vor 2 Monaten) ist er zurück nach Deutschland gekommen und besucht jetzt wieder hier die Schule.
Er hatte der Ex-Frau für die Pflege des Sohn montlich Geld geschickt von ca. 250€. Diese wurden für die Schule sowie Verpflegung u. Unterkunft verwendet.
In den Land gibt es auch keine Sozialleistungen wie Kindergeld oder ähnliches.
Ist es möglich für den Jungen rückwirkend Kindergeld zu bekommen obwohl er nicht in Deutschland angemeldet war?
Da diese Unterbringung aber nötig war für das Wohl des Kindes gibt es dafür eine Ausnahme?
Vielen Dank für die Antworten im Voraus!