Kindergeld für im Ausland lebendes Kind wg. Beruf

Hallo.

Folgendes Problem:

Der Vater ist selbstständig und wohnhaft in Deutschland.
Weil sich die Mutter nicht kümmerte um den 7 Jahre alten Sohn wurde er vom Vater zu seiner Ex-Frau und seinen anderen Kinderen ins außereuropäische Ausland verbracht damit er dort die Schule besucht und mit seinen Geschwistern aufwächst. Mit 14 Jahren (vor 2 Monaten) ist er zurück nach Deutschland gekommen und besucht jetzt wieder hier die Schule.
Er hatte der Ex-Frau für die Pflege des Sohn montlich Geld geschickt von ca. 250€. Diese wurden für die Schule sowie Verpflegung u. Unterkunft verwendet.
In den Land gibt es auch keine Sozialleistungen wie Kindergeld oder ähnliches.

Ist es möglich für den Jungen rückwirkend Kindergeld zu bekommen obwohl er nicht in Deutschland angemeldet war?
Da diese Unterbringung aber nötig war für das Wohl des Kindes gibt es dafür eine Ausnahme?

Vielen Dank für die Antworten im Voraus!

Verstehe ich das richtig, dass für die Zeit im Ausland, immerhin sieben (!) Jahre laut der Schilderung nachträglich Kindergeld beantragt werden soll?

Kindergeld muss beantragt werden. Eine nachträglicheu und damit rückwirkende Antragstellung der Familienkasse ist in der Regel nicht möglich. Zudem wird Kindergeld nur für Kinder gezahlt, die in Deutschland ihren Hauptwohnsitz haben oder sich in einem Land der EU oder des EWR-Raumes aufhalten. Leider schildern Sie nicht in welches Land das Kind verbracht wurde.

Eine Antragstellung bei der Familienkasse sollten Sie jetzt stellen, da das Kind, mittlerweile 14 Jahre alt, wieder in Deutschland lebt und damit ene ganz wichtige Bedingung, nämlich der gewöhnliche Aufenthalt, erfüllt hat.

Es kann nur ein Elternteil, und zwar der, bei dem das Kind sich überwiegend aufhält, beantragen.

Hallo,
nein das Kindergeld kann nicht für 7 Jahre rückwirkend beantragt werden.
Das einzige was Mann hätte machen können ist den Unterhalt geltend bei der Einkommenssteuererklärung mit angeben.
Gruß Sunny

Hallo,
nein das Kindergeld kann nicht für 7 Jahre rückwirkend
beantragt werden.

Habe ich auch nicht geglaubt, es war nur reine Verständnisfrage.

Das einzige was Mann hätte machen können ist den Unterhalt
geltend bei der Einkommenssteuererklärung mit angeben.

Ja, wenn er in Deutschland seinen Hauptwohnsitz hat, das Kind bei ihm wohnt, einkommensteuerpflichtig ist, Kindergeldberechtigter ist.

Gruß Sunny