Hallo,
Meine Tochter ist vor kurzen mit ihrem Freund zusammen gezogen. Sie ist 21 Jahre alt und hat eine Ausbildungsstelle. Jetzt zu meiner Frage: Habe ich weiterhin Anspruch auf Kindergeld, obwohl sie nicht mehr in meinem Haushalt lebt? Muss ich die Änderung der Kindergeldkasse mitteilen? Zurzeit überweise ich ihr den Kindergeldbertag von 154,- Euro, da ihre Ausbildungsvergütung sehr gering ist. Über eine genaue Antwort würde ich mich sehr freuen. Im Voraus vielen Dank.
Hallo Uschi,
ja, du hast weiterhin Anspruch auf die Zahlung von Kindergeld (bis max. zum 27. Lebensjahr, wenn das Kind in Ausbildung ist oder in einigen Ausnahmefällen, aber die sind dann ja wohl derzeit nicht relevant).
Ob du das Geld deiner Tochter überweist oder nicht, interessiert wohl niemanden, außer dich und deine Tochter (das Amt sicherlich nicht).
Grüße
Demenzia
Hallo Uschi,
ja, du hast weiterhin Anspruch auf die Zahlung von Kindergeld
(bis max. zum 27. Lebensjahr,
ab 2007 nur noch bis 25, Staat muss sparen. Ausserdem sollte man bis 25 wohl mal eine Lehre fertig haben.
LG
Mikesch