Hallo Experten,
ein behinderter Mensch erhält Kindergeld, solange er seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kann.
Die Familienkasse hat in diesem Beispielfall die Zahlung abgelehnt, da für eine WfbM-Mitarbeiterein noch zusätzlich Grundsicherung gewährt wird und somit eine eigene Versorgung gewährleistet wird.
Grundsicherung ist jedoch nachrangig.
Kann nun die AfA die Zahlung verweigern oder hat das Sozialamt das Recht auf Zahlung des KiGe, um auch der geforderten Nachrangigkeit gerecht zu werden?
Vielen Dank für die Hilfe.
Gruß
Stephan Weh