Kindergeld für Menschen mit Behinderung

Hallo Experten,

ein behinderter Mensch erhält Kindergeld, solange er seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kann.

Die Familienkasse hat in diesem Beispielfall die Zahlung abgelehnt, da für eine WfbM-Mitarbeiterein noch zusätzlich Grundsicherung gewährt wird und somit eine eigene Versorgung gewährleistet wird.

Grundsicherung ist jedoch nachrangig.

Kann nun die AfA die Zahlung verweigern oder hat das Sozialamt das Recht auf Zahlung des KiGe, um auch der geforderten Nachrangigkeit gerecht zu werden?

Vielen Dank für die Hilfe.

Gruß
Stephan Weh

Die Familienkasse hat in diesem Beispielfall die Zahlung
abgelehnt, da für eine WfbM-Mitarbeiterein noch zusätzlich
Grundsicherung gewährt wird und somit eine eigene Versorgung
gewährleistet wird.

Hi,
diese Begründung habe ich noch nie gehört. Ich kenne viele, die in der WfB arbeiten, Grusi und Kindergeld bekommen. Ich würde gegen die Ablehnung Widerspruch einlegen.
Sag mir doch bitte Bescheid, wie das ausgegangen ist. Vielleicht beziehen meine Leute ja das KG zu Unrecht? Aber ich will ja keine schlafenden Hunde wecken…

Gruß
Nelly