Wenn ein Kind über 18 Jahre ist, bekommt es unter bestimmten
Voraussetzungen trotzdem ein Kindergeld. Meine Tochter wohnt nun in
einer anderen Stadt und macht hier eine Ausbildung. Laut Arbeitsamt
werden diese Wohnkosten (Miete) seit 2004 nicht mehr anerkannt. Ist
diese Auskunft so richtig? Wer weiss hier Bescheid? Auf eine Antwort
würde ich mich freuen. Vielen Dank und gruß Manfred
Hallo Manfred,
„Nicht abzugsfähig sind Kosten für Miete und Verpflegung, weil diese bereits im Jahresgrenzbetrag enthalten sind.“
Gefunden hier: http://www.bff-online.de/kige/KGMB2004.pdf
Stimmt also.
Liebe Grüße
Jana