Kindergeld für Volljährige ?

Hallo.
Vielleicht hat hier ja jemand Ahnung von den exakten Regelungen…

Folgende Situation: Person A ist volljährig und hat gerade seine Schule beendet. Ab 1.8.2006 wird Person A bei einer Sparkasse ein Duales Studium beginnen und dort monatlich 748.- Euro verdienen (nach altem Tarifvetrag, den neuen kenne ich noch nicht). Dieses Gehalt wird 13,5 mal im Jahr gezahlt und hinzu kommen noch Vermögenswirksame Leistungen in Höhe eines halben Gehalts.

Person A hat ihm Internet herausgefunden, dass das Höchsteinkommen bei 7680€ jährlich liegt.
Person A wird jeden Monat 60€ Studiengebühren für die private Hochschule zahlen, eine Fahrkarte benötigen (Preis 30€) und hat sich gerade für 600€ einen PC gekauft, der natürlich ausschließlich für den Berufseinstieg gedacht ist !! :wink:

Person A stellt folgende Rechnung auf, und wüsste gerne ob sie richtig ist:

Jahresgehalt netto: 7942,05€
Vermögenswirksame Leistungen: 294,15€

Gesamteinkommen:8236,20€

Studiengebühren: 12x 60€ = 720€
Fahrtkosten: 12x 30€= 360€
PC-Kosten (laut wikipedXX.de zu einem Drittel anrechenbar)200€

Gesamtausgaben: 1280€

8236,20€

  • 1280,00€
    6956,20€ -> unterhalb der Grenze also hat Person A Kindergeld-Anspruch, oder???

Über eine Antwort würde sich Person A :wink: sehr freuen…

Hallo Lehrmo,

ohne die Rechnungen hier jetzt nachvollziehen zu wollen: grundsätzlich kann man natürlich auch als Volljähriger in der Ausbildung noch Kindergeld bekommen.

Warum nicht einfach einen Antrag stellen und sehen, was dabei rauskommt? Ist einfacher, als wenn jetzt hier jeder versucht, das auszurechnen und vollkommen risikolos, solange man ehrlich ist.

Gruß!

Horst

Hallo!

Gesamteinkommen:8236,20€

Liegt meiner Ansicht nach ohne die Rechnerei schon nach Abzug der Werbungskostenpauschale von 920 Euro unter der Einkommensgrenze…

Gruß,

Florian.

Hallo!

Gesamteinkommen:8236,20€

Liegt meiner Ansicht nach ohne die Rechnerei schon nach Abzug
der Werbungskostenpauschale von 920 Euro unter der
Einkommensgrenze…

Das schon, aber was, wenn Person A im Jahr danach mehr verdient.
Das sollte nur eine Modellrechnung für dieses Jahr sein, um zu erfahren, ob in der Rechnung irgendwelche Fehler sind.

Ist es nicht schön, dass dieser junge Mensch eine so tolle Ausbildung bekommen hat?
Kindergeld gibt es nun mal bis zu gewissen Verdienstgrenzen. Der Pauschbetrag für Werbungskosten ist nächstes Jahr schon verschwunden.
Kinder sollen doch lernen Geld zu verdienen. Wenn sie Zuhause wohnen, dann könnten sie ja auch was abgeben oder? Wie in früheren Zeiten. Wenn man es braucht, dann nimmt mans, wenn nicht wird Hochzeit oder der spätere Hausstand mitfinanziert.

Danke für die Antwort !! :wink:

„Wenn sie Zuhause wohnen, dann könnten sie ja auch was abgeben oder?“

Tut Person A aber nicht !!!

„Wenn man es braucht, dann nimmt mans, wenn nicht wird Hochzeit oder der spätere Hausstand mitfinanziert.“

Bist du über irgendwas frustriert???
Das ist doch normal, dass jeder versucht im Rahmen des Legalen möglichst gut da zu stehen oder???

*kopfschüttel…

Hallo!

Ist es nicht schön, dass dieser junge Mensch eine so tolle
Ausbildung bekommen hat?
Kindergeld gibt es nun mal bis zu gewissen Verdienstgrenzen.

Ist es nicht legitim, zu überlegen, ob man nun unter oder über dieser Grenze liegt? Also ich persönlich muss sagen, dass ich, als ich vor einigen Tagen ausgerechnet habe, dass auch ich zumindest für dieses Jahr noch einen Anspruch auf Kindergeld habe, sicher kein schlechtes Gewissen bekommen habe. Warum auch?

Gruß,

Florian.

@MOD
@MOD: ist es nicht Riesen Unsinn, dass hier konkrete
Rechtsberatung verlangt wird und keiner eingreift nur weil kein
„ich“ vorgeschoben wird? Es ist doch offensichtlich, dass hier
kein allgemeiner Fall vorliegt, sondern ein konkreter aus der
tatsächlichen Wirklichkeit!

Fragend: der showbee

Das ist doch in den meisten Fällen hier so.

Mal ernsthaft: Wenn jemand sehr detailliert Fälle beschreibt mit lauter Hinweisen, die völlig unerheblich für den Fall sind, ist auch jedem klar, dass es sich um einen echten Fall handelt.

Das ganze Regelwerk ist - unter diesem Aspekt - ein Witz.

Levay

hi,

danke das mal jemand meiner meinung ist. aus dem grund habe ich mich aus dem
steuerrechtsbrett verabschiedet und widme meine zeit nun wieder mehr dingen
außerhalb von w-w-w. die regelung ist nicht zielführend.

mfg vom

showbee

stimme ebenfalls zu owT

was hier interessiert…
Hallo!
Etwas weiter oben gibt es eine interessante Frage zum Unternehmensstrafrecht – hier würden sich umfangreiche Antwortmöglichkeiten anbieten zur Strafrechtsdogmatik, zu europarechtlichen Aspekten wie etwa dem Zweiten Protokoll vom 19.6.1997 zum Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften über Geldwäsche und die Verantwortlichkeit juristischer Personen (ABl. Nr. C 221 vom 19.7.1997), zu im Zusammenhang mit Unternehmensverantwortlichkeit bereits bestehenden (etwa §§ 30 OWiG, 75 StGB) wie auch noch einzuführenden deutschen Vorschriften, auch im Rechtsvergleich mit den einschlägigen Bestimmungen anderer Länder (etwa jenen Österreichs, z.B. dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz, BGBl. I Nr. 151/2005) usw. usf. Ich wollte auch schon beginnen, etwas dazu zu schreiben, aber dann dachte ich mir: wozu? Den juristischen Laien sind solche Ausführungen völlig egal, und es wäre Zufall, gerade jene Punkte zu treffen, für die sich die relativ wenigen Juristen hier begeistern könnten. Den Fachleuten (und es gibt hier doch noch ein paar) bleibt meiner Ansicht nach nichts anderes übrig als die Augenauswischerei des Rechtsberatungsgesetzes zu akzeptieren und die mehr oder weniger geschickt verallgemeinerten „Allgemeinen Rechtsfragen“ – wir wissen doch alle, was dahintersteckt - zu beantworten. Ich für meinen Teil werde es so halten wie in den vergangenen eineinhalb Jahren: ab und zu meinen Senf dazugeben und versuchen, dem einen oder anderen bei seinen Problemen „anonym“ und „allgemein“ weiterzuhelfen.
In diesem Sinne,
liebe Grüße, Peter

Ich schätze, du hast hier leider etwas missverstanden… ich VERLANGE überhaupt nichts.

Ich habe diesen Thread eröffnet, da ich schon bei anderen Themen sehr kompetente Hilfe bekommen habe. Warum also nicht auch bei dieser Frage??

Wenn dann irgendein sinnloses Gesetz vorschreibt, dass ich „Person A“ schreiben muss, dann schreibe ich das halt.
Ein Forum dient doch dazu sein Wissen auszutauschen, und ich kann mir durchaus vorstellen, dass auch einige andere Leute in meinem Alter sich schon mit dem Thema beschäftigt haben, bzw. sich noch daran errinern können. Also bitte ich diese Leute, mich hier ein wenig zu unterstützen.

Ich stelle an die Leute, die netterweise antworten, auch nicht den Anspruch, dass sie jahrelang Jura studiert haben, sondern ich bitte nur um Hilfe bei der Auslegung und der Berechnung der Höchstsumme, die für mich gilt.

Ich denke, dass dies auch Anderen zu Gute kommt, wenn sie den Thread lesen, da man die Umstände auch auf andere Personen übertragen kann.

Schade dass hier einige Leute scheinbar nur posten um zu nörgeln oder sich über irgendwas zu ärgern, weil so diejenigen, die wirklich antworten wollen keine Lust mehr haben.

Sollte noch jemand etwas zum Thema wissen würde ich mich über eine Antwort freuen, auf Genörgel kann ich gerne verzichten !!!

@Mod: sollte ich irgendwo etwas hart gewesen sein bitte editieren.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Na, erstens bin ich oft deiner Meinung - ich muss es ja nur nicht jedes Mal schreiben, wenn du schon alles Relevante gesagt hast; zweitens ist es ja nicht neu, dass ich die Forenregeln in diesem Punkt für einen Witz halte. Das habe ich schon vor laaaanger Zeit klargestellt und auch mehrfach.

Levay

@MOD: ist es nicht

Hallo Lehrmo!

hast du das nicht gelesen? Ich habe den MOD angesprochen, nicht dich. Du kannst nix dafür, dass du Hilfe brauchst und verquert schreiben willst/musst. Das habe ich nicht angeprangert.

Wenn dann irgendein sinnloses Gesetz vorschreibt, dass ich
„Person A“ schreiben muss, dann schreibe ich das halt.

Siehst du, du hast es nicht verstanden. Das ist klar und wird dir keiner übelnehmen. Das Gesetz welches du meinst verbietet geschäftsmäßige Hilfeleistung in Rechtssachen von nicht Befugten. Nur durch die Umschreibung in 3. Person ändert dies aber nichts an der Tatsache. Es ist und bleibt so, dass eine Person (du) nach Hilfe suchst/verlangst/bittest. Wie man den Text formuliert ist völlig Wurst!

Ein Forum dient doch dazu sein Wissen auszutauschen, und ich
kann mir durchaus vorstellen, dass auch einige andere Leute in
meinem Alter sich schon mit dem Thema beschäftigt haben, bzw.
sich noch daran errinern können. Also bitte ich diese Leute,
mich hier ein wenig zu unterstützen.

Ich würde gern, aber es ist offensichtlich nicht möglich, weil das RBerG dem einen Riegel vorschiebt. Mit meinem Posting wollte ich nur zeigen, dass hier trotz w-w-w konformer Schreibweise immernoch ein Gesetzesverstoß vorliegt.

Nichts gegen dich… schlauer wäre es deinerseits gewesen, die Rechnung mit Variablen vorzunehmen. Dann hätte man rechnen können. Bpsw. Einkünfte X und Bezüge Y dürfen den maßgeblichen Grenzbetrag des § 32 EStG nicht überschreiten. Das wäre neutral und nur Auskunft. Sofern konkrete Zahlen genutzt werden ist es Beratung!

Mfg vom

showbee