Hallo.
Vielleicht hat hier ja jemand Ahnung von den exakten Regelungen…
Folgende Situation: Person A ist volljährig und hat gerade seine Schule beendet. Ab 1.8.2006 wird Person A bei einer Sparkasse ein Duales Studium beginnen und dort monatlich 748.- Euro verdienen (nach altem Tarifvetrag, den neuen kenne ich noch nicht). Dieses Gehalt wird 13,5 mal im Jahr gezahlt und hinzu kommen noch Vermögenswirksame Leistungen in Höhe eines halben Gehalts.
Person A hat ihm Internet herausgefunden, dass das Höchsteinkommen bei 7680€ jährlich liegt.
Person A wird jeden Monat 60€ Studiengebühren für die private Hochschule zahlen, eine Fahrkarte benötigen (Preis 30€) und hat sich gerade für 600€ einen PC gekauft, der natürlich ausschließlich für den Berufseinstieg gedacht ist !! 
Person A stellt folgende Rechnung auf, und wüsste gerne ob sie richtig ist:
Jahresgehalt netto: 7942,05€
Vermögenswirksame Leistungen: 294,15€
Gesamteinkommen:8236,20€
Studiengebühren: 12x 60€ = 720€
Fahrtkosten: 12x 30€= 360€
PC-Kosten (laut wikipedXX.de zu einem Drittel anrechenbar)200€
Gesamtausgaben: 1280€
8236,20€
- 1280,00€
6956,20€ -> unterhalb der Grenze also hat Person A Kindergeld-Anspruch, oder???
Über eine Antwort würde sich Person A
sehr freuen…