Die Tochter meiner Frau wohnt seit einigen Monaten mit ihrem 2 jährigen Sohn bei uns in NRW.
Sie hat litauische Staatsangehörigkeit (meine Frau kommt auch aus Litauen).
Da das Kind vermutlich erst im August einen Kindergartenplatz bekommt, hat die Tochter meiner Frau zur Zeit noch keine Arbeit, weil sie ihren Sohn betreut.
Die beiden bekommen keine Sozialleistungen, sondern werden von uns finanziell unterhalten.
Meine Frage:
Kann sie für ihr Kind Kindergeld erhalten, auch wenn sie zur Zeit keine Arbeit hat?
Ich frage deshalb, weil im Kindergeldantrag auch nach dem Arbeitgeber gefragt wird.
Danke für eure Hilfe im voraus.