Kindergeld für EU-Ausländer?

Die Tochter meiner Frau wohnt seit einigen Monaten mit ihrem 2 jährigen Sohn bei uns in NRW.
Sie hat litauische Staatsangehörigkeit (meine Frau kommt auch aus Litauen).
Da das Kind vermutlich erst im August einen Kindergartenplatz bekommt, hat die Tochter meiner Frau zur Zeit noch keine Arbeit, weil sie ihren Sohn betreut.
Die beiden bekommen keine Sozialleistungen, sondern werden von uns finanziell unterhalten.
Meine Frage:
Kann sie für ihr Kind Kindergeld erhalten, auch wenn sie zur Zeit keine Arbeit hat?
Ich frage deshalb, weil im Kindergeldantrag auch nach dem Arbeitgeber gefragt wird.

Danke für eure Hilfe im voraus.

Hallo1

nein, als EU-Bürgerin (das ist sie als Litauerin ja) braucht sie sich bloß hier in Deutschland regulär anmelden (Wohnsitz) und dann kann sie Kindergeld beantragen.
Wie bei einem Deutschen auch.

es hat nichts mit Arbeitsaufnahme zu tun. Und wenn sie z.B. Sozialleistungen beziehen müsste, ändert sich daran nichts. Es wird nur verrechnet.

MfG
duck313