Liebe Experten,
ich habe eine 15 jährige Tochter, die auf das Gymnasium geht und das Abitur machen möchte.
Letzten Monat wurde das Elterngeld gestrichen und das zugehörige Amt schickte uns einen Brief, wir hätten die Bescheinigung der Schule nicht rechtzeitig zugeschickt.
Was ist damit gemeint?
ich wäre dankbar, wenn mir jemand helfen würde. Meine Tochter geht nach wie vor zur Schule…
Gerhard
Hallo, das Amt braucht eine Bescheinigung, das die Tochter weiter zur Schule geht.renate Claus
Auch wenn du die Bescheinigung zu spät abgeschickt hast, dein Kind hat Anspruch auf Kindergeld bis zu 18 Lebensjahr und ggf. darüber hinaus z.B. Ausbildung oder Studium.