Ich beende jetzt meine Ausbildung, habe die Prüfung bestanden.
Zu mein Ausbildungsgehalt habe ich Kindergeld bekommen, und eine Zeit bisschen AG Zuschuss, weil meine Mutter AG2 Empfängerin ist.
Mein letzte Abrechnung sagt - Sozialversichrungsbrutto: 10712 Euro; Lohnsteuerbrutto: 10606 Euro
Wenn ich jetzt den Grenzbetrag von Kindergeld von 8600 Euro nehme (7680+920 Werbungskosten)
und 2084 Euro meinen Arbeitnehmeranteil abziehe:
Mit LohnST-Brutto unterschreite ich die Grenze mit 79 Euro
Mit SozialV-Brutto überschreite ich die Grenze mit 28 Euro
Frau aus KG-Auskunft sagte das man sich auf SV-Brutto beziehen muss. Stimmt das? Habe keine Eingabe von „Gesamtbrutto“
Bitte gibt mir ein Rat, welche Möglichkeiten habe ich!
Es ist total unfair wegen 28 Euro fast 2000 Euro zurückbezahlen. Ich werde demnächst auf SchüllerBafög untergehen und habe einfach keine Möglichkeit das Geld hinzukriegen und Bezahlen.
Kann ich was an Fahrtkosten absetzen, mein Wohnung liegt 15km von den Betrieb und 17km von Berufsschule:
15km*0,30 Euro*148 Ausbildungstage im Ausbildungsbetrieb
+
17km*0,30 Euro*75 Ausbildungstage im Berufsschule
1048 Euro
dann bin ich diese 28 Euro los.
Wird das funktionieren wenn ich kein PKW habe sondern mit dem Bahn fahre? Kann ich die Fachliteratur auch eingeben wenn kein Bon vorhanden ist?
Soll man richtigen Steuererklärung machen mit Software (wie Elster) oder reichen ein Paar Excel-Tabellen mit Berechnungen? Habe ja kein Steuern als Azubi zu bezahlen, sondern nur die hohe Werbungskosten vorlegen.
Vielen Dank für Antworten im Voraus, ich bin wirklich sehr deprimiert, gutes „Geschenk“ zum Abschlussprüfung…
Hallo,
pauschal kann ich dir jetzt nichts sagen, da man dazu alle Unterlagen vorliegen haben muß und genau rechnen…
Erst einmal muß man ja jedes Jahr für sich sehen und rechnen…
Dann hast du bzw. deine Eltern natürlich die Möglichkeit gegen einen evtl. Rückforderungsbescheid Einspruch einzulegen, damit alles von der entsprechenden Rechtsbehelsstelle nochmals geprüft und durchgerechnet werden kann.
Aber ich denke, die besten Möglichkeiten hast du, wenn du im Nachhinein erhöhte Werbungskosten gelten machst!
Forder im Servicecenter der Familienkasse einen entsprechenden Vordruck dafür an, für jedes Jahr extra ausgefüllt!, und gebe die Daten entsprechend ein.
Kosten für Bücher, Material etc. müssen belegt werden, sonst werden sie nicht anerkannt!
Die km müssen nur angegeben werden.
Sofern du tatsächlich mit der Bahn gefahren bist, müßtet du auch die BAhnkarten einreichen etc.
Vermutlich ist die WErbungspauschale von 920 € eher durch die gefahrenen KM überschritten…
Die Einkommensgrenze für 2010 ist übrigens erhöht worden, auf 8004 €.
hallo lieber nick…
kann dir leider nicht weiterhelfen,bin keine expertin in buerokratie…
hoffe andere sind hilfreicher…viel glueck
yuna
ich bin fast am Ende…
Ich beende jetzt meine Ausbildung, habe die Prüfung bestanden.
Zu mein Ausbildungsgehalt habe ich Kindergeld bekommen, und
eine Zeit bisschen AG Zuschuss, weil meine Mutter AG2
Empfängerin ist.
Mein letzte Abrechnung sagt - Sozialversichrungsbrutto: 10712
Euro; Lohnsteuerbrutto: 10606 Euro
Wenn ich jetzt den Grenzbetrag von Kindergeld von 8600 Euro
nehme (7680+920 Werbungskosten)
und 2084 Euro meinen Arbeitnehmeranteil abziehe:
Mit LohnST-Brutto unterschreite ich die Grenze mit 79 Euro
Mit SozialV-Brutto überschreite ich die Grenze mit 28 Euro
Frau aus KG-Auskunft sagte das man sich auf SV-Brutto beziehen
muss. Stimmt das? Habe keine Eingabe von „Gesamtbrutto“
Bitte gibt mir ein Rat, welche Möglichkeiten habe ich!
Es ist total unfair wegen 28 Euro fast 2000 Euro
zurückbezahlen. Ich werde demnächst auf SchüllerBafög
untergehen und habe einfach keine Möglichkeit das Geld
hinzukriegen und Bezahlen.
Kann ich was an Fahrtkosten absetzen, mein Wohnung liegt 15km
von den Betrieb und 17km von Berufsschule:
15km*0,30 Euro*148 Ausbildungstage im Ausbildungsbetrieb
+
17km*0,30 Euro*75 Ausbildungstage im Berufsschule
1048 Euro
dann bin ich diese 28 Euro los.
Wird das funktionieren wenn ich kein PKW habe sondern mit dem
Bahn fahre? Kann ich die Fachliteratur auch eingeben wenn kein
Bon vorhanden ist?
Soll man richtigen Steuererklärung machen mit Software (wie
Elster) oder reichen ein Paar Excel-Tabellen mit Berechnungen?
Habe ja kein Steuern als Azubi zu bezahlen, sondern nur die
hohe Werbungskosten vorlegen.
Vielen Dank für Antworten im Voraus, ich bin wirklich sehr
deprimiert, gutes „Geschenk“ zum Abschlussprüfung…
Hi, wenn du keine Steuern bezahltst kannst du auch keinen Steuerausgleich machen. Jedoch kannst du die Werbungskosten bei der Berechnung des Kindergeldes betont angeben.
Vielleicht hilft es.
Mein Sohn bekam wegen 2Euro zuviel keines mehr. So sind nun mal die Richtlinien, hab auch alles versucht, aber wurde alles abgelehnt.
Trotz allem sag ich immer, erst einmal Widerspruch einlegen, dann nach Gründen suchen und bestätigen, dann hat man Chanchen.
mfg