Liebe/-r Experte/-in,
meine Tochter ist im Februar 2009 18 Jahre alt geworden, sie hat auch danach noch Kindergeld bekommen, da sie in der Ausbildung ist. Die hat sie im Juni 2010 beendet und das Kindergeld wurde eingestellt, völlig okay. Ich habe immer alle ihre Einkommen nachgewiesen, wenn ich von der Kindergeldkasse aufgefordert wurde, es wurde danach jeweils weiterbewilligt. Nun bekam ich eine Aufforderung, nochmals für die Jahre 2009 und 2010 ihr Einkommen nachzuweisen, habe ich gemacht und nun möchte das Amt von mir ca. 2900 Euro zurückhaben. Ich denke, auch nach Abzug der Werbungskosten wird sie knapp über der Grenze liegen. Meine Frage ist, darf ihre Halbwaisenrente von ca. 250 Euro monatlich voll mit angerechnet werden ? Hab mal was gelesen, dass man irgendwas davon abziehen kann. Vielen Dank im voraus.
leider kann ich hier nicht weiterhelfen.
Hallo aus Hamburg,
grundsätzlich solltest du so schnell nicht auf das Kindergeld verzichten, denn es kommt leider sehr oft vor, dass die Kindergeldkassen „kleine Fehler“ bei der Berechnung machen.
Als Freibetrag für das eigene bereinigte Nettoeinkommen des Kindes sind € 8004 zu beachten.
Wenn die Differenz zum bislang errechneten Einkommensbetrag nicht sehr hoch ist, lohnt sich eine Neuberechnung und Überprüfung aller Werbungskosten und sonstigen abzugsfähigen Posten. Dazu gehören Fahrtkosten, Lehrmittel etc.
In den Merkblättern zum Kindergeld kannst du die Vorschriften für anzurechnendes Einkommen (z.B. die Halbwaisenrente) selbst nachlesen. Es ist richtig, dass nicht der Gesamtbetrag angerechnet wird.
Wenn die Kindergeld-/Familienkasse bereits einen Bescheid zugestellt hat, solltest du schnellstens Widerspruch einlegen und die Belege zur Neuberechnung einreichen.
Auch der Gang zu einer Beratungsstelle lohnt sich.
Viel Glück!
Steve-HH
Hallo, danke für Deine Antwort. Gibt es eine Rechtsgrundlage, in der steht, wieviel von der Halbwaisenrente nicht angerechnet wird ? Alle anderen Dinge wie Fahrtkosten, Lernmittel usw. habe ich ausgeschöpft, das einzige was mich retten könnte, wäre dass die Halbwaisenrente nicht voll angerechnet wird, danke nochmals
Lies bitte aufmerksam die folgenden Artikel:
http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/kindergeld…
http://www.klicktipps.de/kindergeld.php#abziehbare-K…
http://www.klicktipps.de/kindergeld2.php#rente-fuer-…
http://www.klicktipps.de/kindergeld.php#trotz
Außerdem hat es vor kurzer Zeit ein frisches Grundsatzurteil zur Anrechnung von Versicherungsbeiträgen gegeben. Leider konnte ich den Link auf die Schnelle nicht finden.
Wahrscheinlich musst du die Einkünfte nochmals neu aufstellen und hast vielleicht Glück.
Steve-HH
Hallo … sorry, dass ich mich jetzt erst melde…
leider kann ich dir dahingehend nicht weiterhelfen, und rate dir einen Beratungshilfeschein kostenlos beim Amtsgericht ( Rechtspfleger) zu holen… und damit einen Rechtsanwalt zu konsultieren…
Viel Erfolg und liebe Grüße !