Guten Tag,
für den Bezug von Kindergeld ist notwendig, dass der Antragsteller der deutschen Steuerpflicht unterliegt.
Solltest du als Antragstellerin deinen Wohnsitz dauerhaft in die Türkei verlegen, könnte der Anspruch verloren gehen. Was spricht aber gegen eine Beibehaltung des deutschen Wohnsitzes? Du könntest doch mit dem Kind vorübergehend ins Ausland gehen und dann weiterhin Kindergeld für deinen Sohn beziehen, solange er dort auch die Schule besucht. Das ist der Regelfall in vielen deutschen Familien, wenn die Eltern, z.B. im Falle einer Entsendung für einen beruflichen Einsatz, für einige Zeit im Ausland arbeiten.
Die Auskünfte der Familienkassen bei der Bundesagentur sind oft nicht eindeutig bzw. sogar falsch.
Auf der Website der Bundesagentur kannst du das Merkblatt „Kindergeld Ausland“ downloaden und dich dann ggf. wieder bei mir melden.
Wenn du dich endgültig in Deutschland abmeldest, könntest du den Anspruch verlieren.
Im Falle einer Ablehnung auf deinen Antrag, musst du unbedingt Widerspruch einlegen.
Aber noch ein anderer Punkt:
Du schreibst, dass dein Sohn die doppelte Staatsbürgerschaft hat. Das geht nicht, jedenfalls nicht im Falle der Türkei.
Falls es dir nicht bekannt sein sollte, macht sich ein ehemals türkischer Staatsbürger strafbar, wenn er nach Aushändigung der deutschen Ausweispapiere weiterhin den türkischen Pass behält. Dies ist eine rechtliche Handhabe für die deutsche Ausländerbehörde, der Person die deutsche Staatsbürgerschasft wieder abzuerkennen. Sei also vorsichtig und lasse den Status deines Sohnes genau prüfen. Notfalls gib den türkischen Pass schleunigst zurück, damit der Junge auch wirklich deutscher Staatsbürger bleibt. Der türkische Pass ist völlig nutzlos und dient nur dazu, das Ego der Eltern oder Großeltern zu befriedigen. Als Akademiker sollte auch dein Mann über genügend Horizont verfügen und müsste im Interesse seines Sohnes dies einsehen. Schliesslich hoffe ich doch, dass er nur das Beste für sein Kind will und dabei der türkische Pass nebensächlich ist. Seine Identität wird der Junge trotzdem haben, so lange ihr ihm nicht suggeriert, er sei nur ein „echter“ Türke, wenn er auch einen türkischen Pass vorweisen kann. Ich dachte, wir hätten im Zuge der erfolgreichen Integration von Ausländern das Thema bereits ausführlich genug diskutiert.
Wenn es anders sein sollte und ihr als Eltern lieber ein 100% türkisches Kind haben wollt, gebnt doch einfach die deutschen Papiere zurück. Das wäre doch konsequent, finde ich.
Wenn der Junge dann später, nach dem Schulabschluss, doch entscheiden sollte, er wolle lieber in Deutschland leben, kommt er als Tourist und hat all die tollen Probleme, die man eigentlich jetzt vermeiden könnte.
Ich hoffe sehr, dass dir auch alle Konsequenzen bewusst sind, die sich für dich als Mutter ergeben könnten. Sollte es in der Ehe einmal nicht so gut laufen (was wir ja nicht hoffen wollen), könnte dein Mann im Trennungsfall dir das Kind wegnehmen und nach türkischem Recht das alleinige Sorgerecht beanspruchen. Schließlich ist der Junge ja ein kleiner Türke und du nur eine Deutsche.
Sei nicht entsetzt über meine Schilderung, aber so läuft es im Regelfall, nicht anders. Diese Frauen kommen dann weinend zu mir und müssen einsehen, dass sie naiv gehandelt haben. Leider sind dann die Kinder weg und es gibt kaum Chancen auf eine Lösung.
Denke noch einmal über die Thematik nach und entscheide zum Wohle des Kindes!
Gruß aus Hamburg!
Steve
mailto: [email protected]