mutter mit kind fährt ins nicht eu ausland,
fam.ka sagt das kindergeld ist weg,
zwar steht mutter das kg zu da sie, aufgrund einer deutschen rente , in de aus steuerpflichtig geführt wird, Aber das kind hat keinen wohnsitz in de. mutter zahlt aber nach wie vor raten für die wohnung sowie abschläge für strom und wasser. ist somit der wohnsitz
ausreichend nachgewiesen? oder was muss mutter sonst noch machen das sie das kg bekommt?
Hallo Gloriaa,
Bundeskindergeldgesetz §2 Absatz (5)besagt:
Kinder, die weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, werden nicht berücksichtigt. Dies gilt nicht gegenüber Berechtigten nach § 1 Absatz 1 Nummer 2 und 3, wenn sie die Kinder in ihren Haushalt aufgenommen haben.
So wie es da steht, besteht also tatsächlich kein Anspruch auf KG.
Mehr kann ich Dir leider auch nicht sagen. Vielleicht einen Fach-Anwalt fragen.
Viel Glück.
Franz
hallo
meines Wissens , kein Kindergeld, da nicht EU
und Kind muß in Deutschland gemeldet sein und auch da wohnen dann gibt es was
im Ausland besteht kein anspruch auf kindergeld. das ist fakt! ich kanns aus eigener erfahrung sagen, da ich ca 1 jahr lang kindergeld für meine jungs erhielt, diese aber nachträglich zurückzahlen musste…kindergeld ist eine steuererleichterung für in deutschland lebende eltern, dh eltern/erzieher UND kind muss in deutschland leben.
Tut mir sehr leid, aber das kann ich nicht beantworten, ich bin laie.
Es werden leider immer wieder falsche Auskünfte zum Anspruch auf Kindergeld für Fälle mit Auslandsbezug gegeben, auch hier im Forum.
Es reicht schon, wenn die Kindergeldkassen falsche Auskünfte erteilen, deshalb rate ich dringend allen Betroffenen zu einer ausführlichen Information zu dem Thema.
Auch wenn es schon Rückforderungen und ablehnende Bescheide gegeben hat, besagt dies keinesfalls, dass man für sein Kind während eines Auslandsaufenthaltes nicht Kindergeld beziehen kann.
Viele Eltern werden für berufliche Einsätze für einige Jahre ins Ausland entsandt und nehmen die Kinder mit auf die Reise. Selbstverständlich haben sie dann Anspruch auf Kindergeld, denn sie unterliegen weiterhin der deutschen Steuergesetzgebung. Für das Kindergeld sind die Bestimmungen der Abgabenordnung (AO) zutreffend; die Familienkassen der Bundesagentur sind nur für die technische Abwicklung der Verfahren eingesetzt. Es hat also nichts mit Sozialgesetzgebung, Einbürgerung, Aufenthaltsrecht oder anderen Gesetzen zu tun.
Wenn die Antragstellerin nachweisen kann, dass sie weiterhin einen Wohnsitz in Deutschland hat, hier in Deutschland steuerpflichtig bleibt (auch ohne Einkommen) und das Kind nur vorübergehend im Ausland lebt (egal wo auf der Welt!!"), kann sie das Kindergeld beanspruchen.
Anspruchsberechtigt ist der/die Steuerpflichtige, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat; ausgezahlt werden kann das Kindergeld hingegen auch an eine andere Person, z.B. an den Ehepartner, die Großeltern oder direkt an das Kind, falls der Anspruchsberechtigte dies wünscht.
Wenn es in deinem Falle zu einer Ablehnung gekommen ist, könnte es vielleicht an der Art der Antragstellung liegen. Waren evtl. die Angaben und Nachweise zu dürftig? Deine Anfrage hier war auch nur ein Telegramm-Stil, das ist nicht sehr hilfreich.
Man muss schon genau beschreiben, wo der Schuh drückt, sonst gibt es Missverständnisse und Halbwahrheiten als Antwort.
Viel Glück!
Steve-HH
hallo steve, ich bin ins ausland ohne der fam.ka zu sagen das ich ins ausland gehe, nun ich dachte das uns als deutsche das ki.geld zusteht egal wo wir sind. ab februar 2009 war das kindergeld eingestellt, auf nachfrage hin sagt mir die famka das man beim rathaus am wohnort überprüft hat und festgestellt hat das wir da nicht mehr gemeldet sind. ich habe der famka daruafhin geschrieben das wir vorrübergehend ins ausland sind und unser zuhause in aufrechterhalten. die famka hat wieder abgelegt mit der begründung der steuerpficht in de. das finanzamt am wohnort hat mir die uneingeschränkte steurflicht, aufgrund meiner rente bescheinigt. die famka lehnte wieder ab mit der begründung das kind keinen wohnsitz in de habe und schickte mir eine rückforderung vom kindergeld. habe beim finanzgericht geklagt, bis jezt is noch nichts, die haben 2 AZ gemacht , einmal eines wegen der rückforderung und einmal wegen meiner klage auf weitergewährung vom kg und natürlich nachzahlung.
ich habe in der klage dokumentiert das ich für unsere wohnung in de jedenmonat abschläge zahle an die stadtwerke, die grundsteuer zahle uns so weiter - das ich bezugsberechtigt bin , das mein kind in meinem haushalt lebt, das ich die bescheinigung vom finanzamt am wohnort habe , das ich keine beschäftigung ausübe und das sowohl mutter und kind den wohnort im innland haben und auch wieder heim kommen werden, was ja offensichtlich ist. bis jetzt keine antwort.