Deutsche erhalten nach dem Einkommensteuergesetz Kindergeld, wenn sie:
in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben
oder
im Ausland wohnen, aber in Deutschland entweder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind oder entsprechend behandelt werden
Frage: wenn man im Ausland gewohnt hat, der Wohnsitz während dieser Zeit in Deutschland war (man ist 1x im Jahr in den Ferien nach D gereist) und Einkommen aus Kapitalvermögen in D versteuert wurde, muss man dann das Kindergeld zurückzahlen? Bzw. „reicht“ die Versteuerung des Kapitalvermögens (Aktien, etc.) aus, um als „unbeschränkt einkommensteuerpflichtig“ zu gelten (hat man das Kriterium damit erfüllt)? Danke und Grüße