hallo, ich habe gerade weiter unten in dem forum hier dazu was gelesen und 7680 EUR sind er grenzwert? ist das denn brutto oder netto.
weil wäre es brutto ist das ja kein sehr hoher grenzwert.
Hi,
soweit ich das weiß, ist das der Wert für das steuerpflichtige Einkommen.
Das ist also Brutto-Lohn weniger Werbungskosten (ggf. die Pauschale von ehemals 2000 DM) (ggf. sind glaube auch die Sonderausgaben abzuziehen)
Bei einer Ausbildung können (müssen aber nicht) aber viele Werbungskosten anfallen, aber hier ist ja keine Steuerberatung.
Gruß
Winni
hallo, ich habe gerade weiter unten in dem forum hier dazu was
gelesen und 7680 EUR sind er grenzwert? ist das denn brutto
oder netto.
weil wäre es brutto ist das ja kein sehr hoher grenzwert.
hallo,
was bedeuted denn werbungskosten?
hallo,
was bedeuted denn werbungskosten?
Hi,
(nur so als Einstieg, den Rest erfragst Du besser im Steuern-Brett)
Werbungskosten sind Kosten, die entstehen, weil Du arbeitest, also z.B. das Busticket zur Arbeit, wenn Du umziehst zur Arbeit, bei Jugendlichen in Ausbildung gab es mal eine Quasi-doppelte Haushaltsführung, der Computer, den Du (überwiegend) für berufliche Zwecke nutzt…
Gruß
Winni
Hi!
Zunächst einmal das hier:
http://www.bff-online.de/kige/KGMB2004.pdf
Die Kindergeldkasse wird von den Einkünften (Ausbildungsvergütung) die Werbungskostenpauschale abziehen (momentan 920 EUR). D.h. vereinfacht, dass Dein steuerpflichtiges Einkommen bei bis zu 8600 EUR liegen darf (ich persönlich finde, dass ist recht viel …). Hast Du höhere Werbungskosten (z.B. Fahrtkosten zur Arbeitsstätte, Arbeitsmittel wie Bücher, doppelte Haushaltsführung) müssen diese extra geltend gemacht werden.
Hier:
http://www.bff-online.de/Steuer_Vordrucke/Familienle…
Gruß,
D.
hallo, ich habe gerade weiter unten in dem forum hier dazu was
gelesen und 7680 EUR sind er grenzwert? ist das denn brutto
oder netto.
weil wäre es brutto ist das ja kein sehr hoher grenzwert.
Hi,
es gibt (neben dem schon gesagten) noch einen, erst seit 2004 (!!!) geltenden Großen HAKEN: sofern ein Kind während der Ausbildung an einem anderen Ort eine Nebenwohnung hat, werden diese Kosten nicht mehr gegen die Einkünfte des Kindes gerechnet und gelten nicht als abzugsfähige Kosten!!! Das Theater habe ich nämlich gerade selber durch mit meiner Tochter, und kann das Kindergeld für dieses Jahr nur behalten, weil sie per Juli unter Einbeziehung der Werbungskostenpauschale gerade mal 200 Euronen unter der Bemessungsgrenze bleibt…
cu
Seven