Hallo liebe WWWler,
beim Antrag muss der Bruttoarbeitslohn des Kindes angegeben werden.
2 Fragen dazu:
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Auf der Gehaltsabrechnung sind Gesamt- und Steuer-brutto angegeben.
Welches ist hier relevant?
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Was ist mit einmaligen Leistungsprämien, dürfen die rausgerechnet werden, da sie ja nicht zum regelmäßigen Einkommen gehören? Wenn ja, wo steht das?
Vielen Dank für die Hilfe.
Hallo,
- Auf der Gehaltsabrechnung sind Gesamt- und Steuer-brutto
angegeben.
Welches ist hier relevant?
Das steuerpflichtige Bruttoentgelt.
- Was ist mit einmaligen Leistungsprämien, dürfen die
rausgerechnet werden, da sie ja nicht zum regelmäßigen
Einkommen gehören? Wenn ja, wo steht das?
Zählen dazu und schaust Du hier: http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSCo…
LG
jana
Danke erstmal dafür.
Aber was ist dann mit der Differenz zwischen Gesamt- und Steuer-Brutto?? Angenommen, im Gesamtbrutto sind Fahrtkosten drin, die der Arbeitgeber für einen Mehraufwand an Fahrten erstattet. Warum muss man das nicht als Einnahme sehen. Wird immer das Steuer-Brutto genommen?
Supervielen Dank.
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Hallo Vanessa,
Danke erstmal dafür.
Aber was ist dann mit der Differenz zwischen Gesamt- und
Steuer-Brutto?? Angenommen, im Gesamtbrutto sind Fahrtkosten
drin, die der Arbeitgeber für einen Mehraufwand an Fahrten
erstattet. Warum muss man das nicht als Einnahme sehen. Wird
immer das Steuer-Brutto genommen?
Ja, es wird immer das Steuerbrutto genommen, ABER: Es gibt so viele Beträge, die angerechnet werden, wie zum Beispiel das von Dir erwähnte Fahrtengeld. Auch der so genannte Pauschbetrag von irgendwas mit 900 € wird noch obendrauf gesetzt. Alles dann zugunsten des Auszubildenden.
Deshalb hatte ich Dir den Link geschickt, das ist eben eine komplexe Sache. Aber anhand des Steuerbruttos hast Du schon mal eben eine Ausgangssumme.
LG
Jana