Meine Freundin hatte letztes Jahr ein Steuer-Brutto von 9608,- €.
Um doch noch Kindergeld für 2003 zu bekommen müsste sie also nun
unter die Grenze von 7.188,- € kommen. Sie ist nur wegen der Ausbildung umgezogen und hat sich auch umgemeldet.
Ich habe im Internet gelesen, dass Azubis folgendes abziehen dürfen:
die Miete der ersten 2 Jahre, d.h. ihr Anteil an der Miete für 2003, sie ist im Mietvertrag mit ihrem Freund eingetragen, also müsste sie 50% der Monatsmiete abziehen können
Familienheimfahrten: 40 Cent je Entfernungskilometer auch mit Zug,
Bus oder als Mitfahrer.
deine Freundin kann 1 Heimfahrt wöchentlich maximal mit 40 Cent pro Entfernungskilometer absetzen. Also nicht die Strecke hin und zurück.
Die Pauschale für die Werbungskosten in Höhe von 1044,-- EUR kann sie NICHT zusätzlich ansetzen, die kommt nur zum tragen, wenn keine Werbungskosten nachgewiesen werden. Sie kann aber 102,-EUR für Arbeitsmaterial ohne Beleg und 16,-- EUR pauschal für Kontogebühren des Gehaltskontos absetzen. Auch die Miet-Nebenkosten zu 50 %. Immer vorausgesetzt natürlich, die doppelte Haushaltsführung wird anerkannt. Das Vorliegen der Bedingungen muß immer im Einzelfall geprüft werden.
Die Fahrten zur Arbeit sind - gestaffelt wie Du selbst schon angegeben hast - ebenfalls immer mit dem Entfernungskilometer anzusetzen.
Viele Grüße
Elke
Auch die:Miet-Nebenkosten zu 50 %. Immer vorausgesetzt natürlich, die
doppelte Haushaltsführung wird anerkannt. Das Vorliegen der
Bedingungen muß immer im Einzelfall geprüft werden.
Kann sie die normale Miete denn auch absetzen??? Die Grundmiete müsste sie doch voll abziehen können…
Mietnebenkosten dann zu 50%.
Weitere Frage: Müssen wir bei Ihrem Einkommen die Abzüge vom Gesamt-Brutto oder Steuer-Brutto machen???
Vielen Dank schonmal bis hierhin und vielen Dank weiterhin!!!