Kindergeld in der Zeit zwischen Abitur und Studienaufnahme

Nach dem Abitur im Herbst letzten Jahres ist jetzt die Studienaufnahme an einer Universität eigener Wahl zum Herbstsemester in einem Nicht-NC-Fach (Elektrotechnik) beabsichtigt, u.a. deshalb, weil aus Kosten- und organisatorischen Gründen erst dann dort eine Wohnmöglichkeit durch Vermittlung im erweiterten Verwandtenkreis gegeben ist. Zur Deckung anfallender Kosten -auch Lebensunterhaltskosten sind die Eltern dringend auf Kindergeld angewiesen. Nun fordert die Familienkasse mit Verweis auf einen früher möglichen Studienbeginn (Sommersemester) Begründungen, alternativ wird Ablehnung angedroht. Reicht diese Begründung zu Genehmigung von Kindergeld aus? Ein früherer Studienbeginn ist schon aus Kostengründen de facto ausgeschlossen, weil ganz einfach den Eltern die Mittel fehlen und das Studium nur erst durch die kostenfreie Wohnzusage möglich wird. Ich danke im Namen der Eltern für jeden Hinweis, da es sich in diesem Fall um ein außerordentliches Problem handelt und ich mich sehr dafür einsetze, diesem begabten Schüler das Studium trotz fehlender elterlicher Mittel -es sind de facto fast gar keine vorhanden- zu ermöglichen. Wohnort der Eltern ist Niedersachsen auf dem Land, fernab fast jeder Stadt, die leicht zu erreichen wäre.

Hallo

Ich denke, dass diese Frage niemand beantworten kann, da es speziell für diesen Fall bestimmt kein eigenes Gesetz gibt, und vermutlich diese Begründung ausreichen kann, aber nicht muss. Es hängt also vom Sachbearbeiter ab, gegen dessen Entscheidung man aber wohl noch Widerspruch einlegen kann.

Warum wird kein Bafög beantragt, wenn die Eltern so wenig Geld haben? Davon könnte ja auch eine kleine Miete, z. B. in einem Studentenwohnheim, bezahlt werden.

Viele Grüße

PS: Das tut nichts zur Sache, aber mich würde doch mal interessieren, wo man Abitur im Herbst machen kann.

Hallo,

ich fürchte, da beißt sich die Katze etwas in den Schwanz. BAföG kann vermutlich nur beantragt werden, wenn man sich immatrikuliert hat, oder? Und wenn sich der Schüler zum SomSem einschreibt, ohne eine Wohnung zu haben, und das BAföG-Amt sich mit der Antragsbearbeitung Zeit lässt, dann kann er u. U. die Wohnung nicht bezahlen. Oder wenn der Antrag, warum auch immer, gar abgelehnt wird.

Übrigens, sollte der Schüler tatsächlich (nicht nur „umgangssprachlich“) begabt sein, gäbe es auch noch diese Möglichkeit:
http://www.stipendiumplus.de/startseite.html

Gruß
Christa

Das noch größere Problem würde allerdings wohl sein, so schnell eine Wohnung zu finden …

Das stimmt allerdings leider auch wieder. Zwischendurch hatte sich die Situation entspannt, zumindest hier und da, aber inzwischen sieht’s wieder katastrophal aus auf dem Wohnungsmarkt. Ein Kollege hat schon letztes Jahr im Juni eine Wohnung für seinen Sohn in Göttingen gemietet, obwohl der erst in Oktober eingezogen ist.

Hallo,

Das wird dir nur die KG-Stelle deiner Wahl beantworten können. Man kann auch googlen, so wie ich, mit kindergeld zwischen schule und studium und findet u.a. https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/dienststellen/rdnrw/dortmund/Agentur/Presse/Presseinformationen/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI678147. Dort finde ich u.a. dies: > Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres wird außerdem Kindergeld gezahlt, wenn das Kind arbeitsuchend gemeldet ist. In diesem Fall benötigt die Familienkasse eine entsprechende Mitteilung.
Vielleicht findet so auch fallbezogene Quellen.

Gruß
Otto