Kindergeld kasse zahlt nicht

hallo mein bruder ist mittlerweile 19 jahre alt und erhält seit dem 18 lebensjahr kein kindergeld mehr. aber er hat eine geistige behinderung und wir hatten bei der familienkasse auch schon ein attest eingereicht welches bestätigt das er behindert ist und für seinen lebensunterhalt nicht sorgen kann. die kasse weigert sich aber zu zahlen was können wir tun

Hallo Henne, da bin ich leider der falsche ansprechpartner. Bitte wende dich an jemanden anderen.

Grüße Jobhunter

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Hallo,

also so einfach weigern kann sich eine Familienkasse nicht.

Sind vielleicht noch fehlende Unterlagen angefordert, dass nicht alles zur Entscheidung vorliegt?

Ist der Antrag schriftlich gestellt worden muss die Familienkasse ihn auch schriftlich mit einer Begründung ablehnen.

Ich würde erstmal dort nachfragen warum noch keine Entscheidung getroffen worden ist oder woran es liegt.

MfG

also wir hatten alle unterlagen dort mit ärztlichem attest , und wir bekamen ein schreieben mit der begründung es reiche nicht aus

Hallo,
ich schließe mich der Meinung von Maunzerle an…
Dies ist momentan die klügere Lösung.
Beste Grüße

also wir hatten alle unterlagen dort mit ärztlichem
attest , und wir bekamen ein schreieben mit der
begründung es reiche nicht aus

Gehe nochmal zum Arzt, zeige ihm das Schreiben und rede mit ihm. Er kann dir eventuell sagen warum es anscheinend nicht ausreicht. Wenn er meint das ist ausreichend, dann frage bei der Kasse nochmal nach, was nicht ausreicht…aber bitte immer nur schriftlich, da dies keine ausreichende Begründung ist „es reiche nicht aus“…
Beste Grüße und viel Erfolg!!!

Hallo

Kindergeld Anspruch bei volljährigen, behinderten Kindern
Sollte es sich bei einem Kindergeld berechtigtem Kind um ein Kind mit Behinderung handeln, so wird das Kindergeld über das 18. Lebensjahr und auch über das 25. Lebensjahr hinaus gezahlt, sofern das Kind aufgrund einer körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderung nicht selbst in der Lage ist, für seinen Unterhalt aufzukommen und sein Leben aus eigener Kraft zu bestreiten. In diesem Fall muss die Behinderung aber bereits schon vor Vollendung des 25. Lebensjahres vorhanden gewesen sein
Sollte das Einkommen des Kindes die Einkommensgrenze von 8.004 Euro (bis 2009: 7.680 €) im Kalenderjahr nicht überschreiten, so kann die zuständige Familienkasse davon ausgehen, dass das behinderte Kind nicht selbst unterhaltsfähig ist. Unter Umständen kann auch noch ein behinderungsbedingter Mehrbedarf berücksichtigt werden, der die Einkommensgrenze nach oben verschiebt. Dies ist aber in jedem Fall einzeln zu beurteilen. Das Vermögen von behinderten Kindern wird hingegen nicht bei der Berechnung des Kindergeldes herangezogen.

Die körperliche, seelische oder geistige Behinderung des Kindes ist der Familienkasse durch geeignete Unterlagen glaubhaft zu machen und zu belegen. Hierzu bedarf es einer amtlichen Bescheinigung, wie dem Behindertenausweis, des Rentenbescheides oder dem Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes.

Auch kann die Behinderung mit einer vom behandelnden Arzt ausgestellten Bescheinigung oder einem Gutachten bescheinigt werden. Hieraus müssen jedoch der Grad der Behinderung, Informationen zur Erwerbsfähigkeit des Kindes sowie der Beginn der Behinderung (sofern das Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat) entnommen werden können.

Wird der Kindergeld Anspruch aufgrund einer Behinderung des Kindes festgestellt, so wird das Kindergeld ohne Altersbeschränkung weiter gezahlt.

Hoffe es hilft !
MfG

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Hallo,

Die Behinderung muss grundsätzlich durch einen Schwerbehindertenausweis oder ein entsprechendes Dokument (z.B.Rentenbescheid,Pflegegeldbescheinigung nachgewiesen werden.
Im Schwerbehindertenausweis muss ein „H“ (hilflos) eingetragen sein damit die Familienkasse sieht das dein Bruder für sich nicht selbst sorgen kann.Die Agentur für Arbeit bietet auch einen psychologischen Dienst an und die würden auch nochmals bestätigen das er behindert ist.(Kleiner Tipp: ich würde dies mal probieren die Agentur für Arbeit arbeitet ja mit der Familienkasse zusammen) Manchmal reicht vielleicht nicht nur „ein“ Test.Auf jeden Fall nicht locker lassen das Geld steht ihn zu.

P.S.Vielleicht gibt es ja auf der Internetseite www.arbeitsagentur.de noch Formulare (Kindergeld für Behinderte) die ihr ausdrucken könnt.

Hallo,
geht bitte persönlich zur Antragsannahme der FAmilienkasse und lasst Euch den Ablehnungsbescheid erklären.
Vielleicht sprechen die Einkünfte dagegen oder anderes.
Es muss auch eine gewisse prozentuelle Behinderung vorliegen, Schwerhindertenausweis!, etc.
Lasst euch genau erklären, woran es liegt, dass das KG abgelehnt wurde und was es für Alternativen gibt!
Z.B. Meldung bei der Arbeitsvermittung oder Berufsberatung etc…
Alles nachzulesen unter www.Familienkasse.de.

Gruß
juliatimlea

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Für ein behindertes Kind über 18 Jahren wird Kindergeld geleistet, wenn es aufgrund seiner Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten. Die Behinderung des Kindes muss schon vor dem 25. Lebensjahr eingetreten sein.
Prüfe bitte ob alle erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden.

LG S. Kirscht

Hallo,

ohne die Akte vor mir zu haben kann man das immer sehr schlecht sagen.

Aber die Familienkassen sind ja aucuh an bestimmte Vorschriften (nämlich das Einkommensteuergesetz) gebunden und das schreibt eben teilweise auch vor welche Nacheise genau vorliegen müssen.

Bestimmt werden sie mitgeteilt haben was noch fehlt wenn ihnen die Unterlagen nicht ausreichen die eingereicht wurden?

MFG

also wir hatten alle unterlagen dort mit ärztlichem attest ,
und wir bekamen ein schreieben mit der begründung es reiche
nicht aus