Hallo.
Folgender abstrakter Fall:
Eine Studentin, 23 Jahre, arbeitet seit Jan. 2009 als Werkstudentin und verdient 1.150€ brutto.
Die Kindergeldstelle will von ihr nun eine Bescheinigung über ihre Einkünfte.
Kann ihr das Kindergeld gestrichen werden? Bzw. das schon ausgezahlte zurückgefordert werden?
Da die Studentin in München lebt (nicht mehr bei Ihren Eltern) und hohe Ausgaben für Miete und Studiengebühren (Studium an privater Hochschule) hat, kann Sie diese Ausgaben ihren Einnahmen gegen rechnen?
Danke und LG