Kindergeld: mindert freiwillige private KV Bezüge?

Hallo,

ich habe mal eine Frage:
wenn ich mich freiwillig privat versichert haben lasse, d.h. wenn ich die Möglichkeit gehabt habe gesetzlich versichert zu sein, ich es aber nicht wollte und deshalb eine private Krankenvollversicherung abgeschlossen habe, werden dann diese Beiträge für diese Versicherung von meinen Bezügen von der Kindergeldkasse abgezogen?

Falls das von Interesse ist: meine Krankenvollversicherung geht weit über den gesetzlichen Standard hinaus, jedoch ist es kein „Baukastensystem“, sodass man die einzelnen Beiträge für die besseren Leistungen nicht heraus rechnen könnte.

Viele Grüße und vielen Dank für eine Antwort

Alex

Sorry. bin ich echt überfragt.

Guten Tag Alex,
ich bin nun zwar kein Fachmann, was die gesetzlichen
Bestimmungen zu Kindergeld angeht (sondern Fachmann für
private Krankenversicherungen), aber meiner Meinung nach
hat das Kindergeld gar nichts mit der Krankenversicherung
und deren Beiträge zu tun - ganz egal, ob Du gesetzlich
oder privat versichert bist. Die Beiträge werden nicht
mit Kindergeld verrechnet.

Da ich selbst Kindergeld erhalte, weiß ich, dass diese
Zahlungen in Abhängigkeit von bestimmten Einkommen steht.

Ich empfehle Dir, einfach die Kindergeldkasse anzurufen
(das habe ich demletzt auch getan), und lasse Dich von
denen informieren, inwiefern bzw. warum dein Kindergeld
ev. gekürzt werden kann (oder wurde). Es hat aber nichts
mit Deiner Krankenversicherung zu tun, da bin ich mir
eigentlich sicher.

Hoffe, damit geholfen zu haben und erfahre gern, was die
Umstände Deiner Anfrage sind und was die Kindergeldkasse
Dir dazu für eine Information geliefert hat. So kann ich
künftig noch kompetenter, auch in diesem Bereich helfen.

Bis dahin also und alles Gute !

Liebe Grüße von
Hans-Günter Rischer
PKV-Spezialist
Home: www.pkv-netz.com

aber meiner Meinung nach
hat das Kindergeld gar nichts mit der Krankenversicherung
und deren Beiträge zu tun - ganz egal, ob Du gesetzlich
oder privat versichert bist. Die Beiträge werden nicht
mit Kindergeld verrechnet.

Hallo Hans-Guenter,

vielen Dank für Deine Antwort.
Die Sache sieht allerdings wohl doch ein wenig anders aus, wie ich heute erfahren habe.

Hier ein Auszug der Dienstanweisung der Kindergeldkassen:
"DA 63.4.3.2 Versicherungsbeiträge des Kindes:
Bei der Prüfung, ob der Jahresgrenzbetrag nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG überschritten ist, sind bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage von den Einkünften und Bezügen des Kindes abzuziehen:
-Beiträge des Kindes zu einer freiwilligen gesetzlichen Kranken-und Pflegeversicherung (BFH vom 16.11.2006 – BStBl 2007 II S. 527),
-Beiträge des Kindes zu einer privaten Kranken-und Pflegeversicherung, mit denen der von der Beihilfe nicht freigestellte Teil der beihilfefähigen Aufwendungen für ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlung abgedeckt wird (BFH vom 14.12.2006 – BStBl 2007 II S. 530),

  • unvermeidbare Beiträge des Kindes zu einer privaten Krankenversicherung, die eine Mindestvorsorge für den Krankheitsfall nach sozialhilferechtlichen Vorschriften (§§ 47 ff. SGB XII) ermöglichen (BFH vom 26.9.2007 – BStBl 2008 II S. 738)."

Das bedeutet doch, dass die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung von den Bezügen abgezogen werden, allerdings verstehe ich den letzten Punkt nicht so ganz. Was sind denn unvermeidbare Beiträge des Kindes zu einer PKV? Wären dies auch Volltarife mit z.B. Leistungen wie 1-Bettzimmer mit Chefarztbehandlung, etc.? Wie sollten denn Beiträge der Mindestvorsoge für den Krankheitsfall angesetzt werden, wenn ich einen sehr leistungsstarken Tarif abgeschlossen habe?

Hat jemand Erfahrung bzw. kennt sich damit im Detail aus oder kann mir eine Anlaufstelle nennen?
Den Versuch über die Kindergeldkasse direkt Informationen zu erhalten, habe ich schon getätigt, allerdings waren die nicht gerade aufgeschlossen meinen Fragen gegenüber.

Viele Grüße

Alex

Guten Tag Alex,
ich habe die Frage nicht verstanden.
Bitte nochmals präzisieren.
Danke.

Gruß
Harald Wesely

Guten Tag Harald,

gerne versuche ich meine Frage nochmals zu präzisieren:
ich bin Student und kann mich nun privat Krankenvollversichern.
Da man die Beiträge zur studentischen gesetzlichen Krankenversicherung von den Bezügen beim Kindergeldanspruch abziehen darf, interessiert mich ob (und wenn ja in welchem Umfang) man die Beiträge zu privaten Krankenversicherung ebenfalls abziehen darf, auch wenn ich kein Beamtenanwärter bin. Sprich, ich habe mich in dem Falle aus persönlichen Gründen für eine private Krankenvollversicherung entschieden.

Ist meine Anfrage jetzt verständlicher?

Viele Grüße

Alex

Hallo Alex
alles ein wenig durcheinander, ich gehe davon aus
das Sie privat Krankenversichert sind.
Ich weiß jedoch nicht was dieser Sachverhalt mit dem Kindergeld zu tun hat?
Sind Sie möglicherweise Beamter oder geht es um Unterhaltszahlungen?
Gruß

Hallo Rüdiger,

entschuldige das Durcheinander. Das Thema der KV hat mit dem Kindergeld insofern zu tun, als dass das im Monat 184 Euro mehr sind, die ich gerne weiterhin beziehen würde. Dazu darf man allerdings nicht über die Bemessungsgrenze bei den Einkünften in Höhe von 8004,- € kommen. Hierzu gibt es diverse Faktoren, die die Bezüge mindern, wie z.B. Werbungskosten, Sozialabgaben, Beiträge zur gesetzlichen, etc.

Nun besteht meine Frage derart, ob auch die Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung die Bezüge mindern. Leider kann ich den Auszug (s.o.) aus der Dienstanweisung nicht entsprechend interpretieren und suche Hilfe.

Viele Grüße

Alex

Hallo,
das kann ich leider nicht definitv beantworten.
Aber ich denke, die Beträge müsste man vermutlich abziehen müssen. Evtl. nur zu einem Teil, aber ich weiss das leider nicht wirklich.

Einfach den Antrag stellen und abwarten…

Gruß
juliatimlea

Hallo Alex
immer noch Durcheinander, jetzt rate ich einmal
Bekommen Sie noch Kindergeld?

Sie sprechen von Dienstanweisungen. Sie sind Referendar? und somit verbeamtet, das würde die PKV erklären.
Gruß

Hallo!

Mit Kindergeld kenne ich mich leider nicht aus.

Gruß

H.C. Sanders

Hallo Rüdiger,
ja, NOCH bekomme ich Kindergeld, jedoch sind meine Bezüge nächstes Jahr so hoch, dass es sehr kritisch wird, sodass ich mich jetzt schon informiere, wie ich meine Bezüge mindern kann.
Die Dienstanweisung ist für die Familienkassen, nicht für mich - ich bin kein Referendar und auch nicht verbeamtet. Ich bin sozialversicherungsrechtlich ganz normaler Student, habe aber Einkommen, weil ich ein duales Studium in der freien Wirtschaft absolviere.

Viele Grüße
Alex

Hallo Alex,
das ist interessant - auch für mich und war mir seither
nicht bekannt.

In Deiner Anfrage war leider nicht erwähnt, dass es sich um Beihilfeberechtigte handelt. Hier ist einiges anders
als in der „normalen“ Vollversicherung, bzw. die Beihilfe
regelt eben vieles anders. Das ist also ein wesentliches Detail :smile:.

Ich bin für den Beihilfebereich nicht wirklich kompetent,
da ich zu 99% Voll-KV für „nicht Beihilfeberechtigte“
mache (und da liegt dann natürlich auch der Schwerpunkt
und das wissen.

Meine Antwort bezog sich natürlich auch auf einen
„normal“ Vollversicherten, bei der Frage unter Angabe
„beihilfeberechtigt“ muss ich meine Antwort insofern
zurückziehen, da ich hier nicht Bescheid weiß.

Tut mir leid, dass ich da nicht helfen kann. Ich bin aber
gespannt auf die Sachlage, da ich das noch nie gehöhrt
habe und selbst sehr erstaunt bin darüber.

Liebe Grüße von
Hans-Günter

Hallo Hans-Guenter,

vielen Dank für Deine Antwort.
Die Sache sieht allerdings wohl doch ein wenig anders aus, wie
ich heute erfahren habe.

Hier ein Auszug der Dienstanweisung der Kindergeldkassen:
"DA 63.4.3.2 Versicherungsbeiträge des Kindes:
Bei der Prüfung, ob der Jahresgrenzbetrag nach § 32 Abs. 4
Satz 2 EStG überschritten ist, sind bei der Ermittlung der
Bemessungsgrundlage von den Einkünften und Bezügen des Kindes
abzuziehen:
-Beiträge des Kindes zu einer freiwilligen gesetzlichen
Kranken-und Pflegeversicherung (BFH vom 16.11.2006 – BStBl
2007 II S. 527),
-Beiträge des Kindes zu einer privaten Kranken-und
Pflegeversicherung, mit denen der von der Beihilfe nicht
freigestellte Teil der beihilfefähigen Aufwendungen für
ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlung abgedeckt
wird (BFH vom 14.12.2006 – BStBl 2007 II S. 530),

  • unvermeidbare Beiträge des Kindes zu einer privaten
    Krankenversicherung, die eine Mindestvorsorge für den
    Krankheitsfall nach sozialhilferechtlichen Vorschriften (§§ 47
    ff. SGB XII) ermöglichen (BFH vom 26.9.2007 – BStBl 2008 II S.
    738)."

Das bedeutet doch, dass die Beiträge zur gesetzlichen
Krankenversicherung von den Bezügen abgezogen werden,
allerdings verstehe ich den letzten Punkt nicht so ganz. Was
sind denn unvermeidbare Beiträge des Kindes zu einer PKV?
Wären dies auch Volltarife mit z.B. Leistungen wie
1-Bettzimmer mit Chefarztbehandlung, etc.? Wie sollten denn
Beiträge der Mindestvorsoge für den Krankheitsfall angesetzt
werden, wenn ich einen sehr leistungsstarken Tarif
abgeschlossen habe?

Hat jemand Erfahrung bzw. kennt sich damit im Detail aus oder
kann mir eine Anlaufstelle nennen?
Den Versuch über die Kindergeldkasse direkt Informationen zu
erhalten, habe ich schon getätigt, allerdings waren die nicht
gerade aufgeschlossen meinen Fragen gegenüber.

Viele Grüße

Alex

Hallo Alex,

Was haben deine private Krankenversicherung mit der Kindergeldkasde zu tun?

Grüß Yildiz

Hallo Hans-Guenter,

vielen Dank für Deine Hilfe.

[Quote]
In Deiner Anfrage war leider nicht erwähnt, dass es sich um Beihilfeberechtigte handelt. Hier ist einiges anders
als in der „normalen“ Vollversicherung, bzw. die Beihilfe
regelt eben vieles anders.[/Quote]
Ich habe den Eindruck, dass Du irgendetwas falsch verstanden hast: ich bin kein Beamtenanwärter, habe keine Beamteneltern o.ä. - ich bin also NICHT beihilfeberechtigt und muss mich auch zu 100% selbst versichern. Ich verstehe nicht so ganz, wie Du zu dieser Schlussfolgerung gekommen bist, dass ich beihilfeberechtigt wäre?

Viele Grüße
Alex

Hallo,

aus welchem Grund sollte die Kindergeldkasse diese Beiträge abziehen?

jetzt wird ein Schuh daraus :smile:
als Kindergeldretter habe ich eine Möglichkeit.

[email protected]

Sie habe eine Vertrag mit der PKV. Sie zahlen den Beitrag dirket an die PKV und erhalten die versicherten Leistungen auf Ihrem Konto gutgeschrieben.

Hallo Alex,

das weiß ich leider nicht - das mußt Du beim Amt erfragen. Aber zur Info: Deine private Krankenversicherung hat sehr wohl den prozentualen Anteil Deines Beitrags, der dem Leistungsumfang der gesetzlichen Kasse entspräche, parat. Weil dieser Anteil auch gegenüber dem Finanzamt seit diesem Jahr auszuweisen ist…

Viele Grüße!

Sosa

Hallo,

ich verstehe die Frage nicht. Warum sollte die Beiträge von der Kindergeldkasse abgezogen werden. Was hast du mit der Kindergeldkasse zu tun? Du musst schon konkreter werden, sonst kann ich dir nicht helfen.