Hallo,
bin 20 Jahre und habe am 19.7.2010 Kindergeld beantragt weil ich nach meiner abgeschlossenen Berufsausbildung arbeitslos geworden bin.Am 30.7.2010 kam der Bescheid das ich weiterhin Kindergeld kriege.
Habe aber jetzt eine Nebentätigkeit in Aussicht wo ich netto 550 Euro raus bekomme.
Steht mir da trotzdem Kindergeld noch zu? Muss ich das der Familienkasse melden?
Wäre wirklich super wenn ihr mir helfen könntet.Danke.