Kindergeld mit 20 Jahren

Hallo,
bin 20 Jahre und habe am 19.7.2010 Kindergeld beantragt weil ich nach meiner abgeschlossenen Berufsausbildung arbeitslos geworden bin.Am 30.7.2010 kam der Bescheid das ich weiterhin Kindergeld kriege.
Habe aber jetzt eine Nebentätigkeit in Aussicht wo ich netto 550 Euro raus bekomme.
Steht mir da trotzdem Kindergeld noch zu? Muss ich das der Familienkasse melden?

Wäre wirklich super wenn ihr mir helfen könntet.Danke.

Hallo ,soweit ich weiss bekommt man sobald man einen Steuerflichtige Arbeit hat also mehr als 399€ kein Kindergeld mehr .
MfG

Hallo,
ja sicher musst du das der FAmilienkasse melden!
Denn wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass deine Einkünfte über der Grenze liegen, gibt es noch eine Strafanzeige.

Teile es es FK mit, mit einem Einkommensnachweis und einer Erklärung zu den Einkünften für 2010 die du unter www.familienkasse.de runterladen kannst.
Die Jahreseinkommensgrenze beträgt 8004 €.
Viel Glück
juliatimlea

Hallo,

melden würde ich das Einommen der Familienkasse auf jeden Fall.
Denn Kindergeld wird unter Vorbehalt im Vorraus gezahlt. D.h. nach Ablauf des Jahres führt die Familienkasse eine Überprüfung durch ob das Kindergeld zugestanden hat. Und spätestens dort werden die Beträge angegeben werden müssen.

Ob Kindergeld weiterzusteht kommt darauf an wie viel Std. man arbeitet. Also Vollzeit oder Teilzeit etc. und ob man weiterhin vom Arbeitsamt als arbeitslos geführt wird und der Familienkasse Bemühungen um Arbeitsstellen nachweisen kann.

Erst wenn alle Voraussetzungen vorliegen wird geprüft ob der Grenzbetrag mit dem Einkommen überschritten wird.
Der Grenzbetrag liegt zur Zeit für das gesammte Jahr bei 8004€.

MfG