Junge Frau ist 23 Jahre, hat Einzelhandel gelernt ,seid Aug.06 verheiratet,seid Nov.06 arbeitslos.Ihr Mann ist bei der Bahn,verdient nicht viel …er muss seine Wohnung noch abbezahen.Sie bekommt 340,00 € Arbeitslosengeld.
Kann sie Kindergeld noch bekommen,wenn ja,wo beantragen???Oder kann sie Hilfe vom Statt erwarten???
Kindergeld wird meines Erachtens nach auch nur gezahlt (mal ganz abgesehen von der Ehesache), solange noch keine abgeschlossene Berufsaubildung vorliegt.
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mit der Eheschließung ist „aus die Maus“ mit Kindergeld.
Bundesfinanzhof, Az.: VI R 13/99, Urteil vom 02.03.2000
„Der Kindergeldanspruch für ein volljähriges Kind erlischt
grundsätzlich ab der Eheschließung des Kindes, weil er eine
typische Unterhaltssituation der Eltern voraussetzt, die nicht
mehr besteht, wenn der Ehegatte des Kindes zu dessen Unterhalt
verpflichtet ist.“
–> weil nunmehr der Ehegatte und nicht mehr die Eltern primäre
Unterhaltsverpflichtete sind, gibt es kein Kindergeld mehr FÜR DIE
ELTERN! Das Kindergeld soll ja die Eltern unterstützen, weil diese
Kinder haben, es ist nicht DIREKT für die Kinder da, sondern eben nur
indirekt.
Kindergeld wird meines Erachtens nach auch nur gezahlt (mal
ganz abgesehen von der Ehesache), solange noch keine
abgeschlossene Berufsaubildung vorliegt.
Nene, auch junge Leute mit abgeschlossener Ausbildung bekommen Kindergeld…
„Ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, wird
berücksichtigt, wenn es (…)
2. noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat und
a) für einen Beruf ausgebildet wird oder (…)
Nach Satz 1 Nr. 1 und 2 wird ein Kind nur berücksichtigt, wenn es
Einkünfte und Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts oder der
Berufsausbildung bestimmt oder geeignet sind, von nicht mehr als
7.680 Euro im Kalenderjahr hat.“
Nachdem mich jetzt einige Missverstanden und korrigiert haben…
Nene, auch junge Leute mit abgeschlossener Ausbildung bekommen
Kindergeld…
Natürlich müssen dafür die anderen Voraussetzung vorliegen. Pauschal bekommt keiner mit abgeschlossener Ausbildung Kindergeld.
Ich wollte nur betonen, dass eine abgeschlossene Ausbildung KEIN Hinderungsgrund ist, Kindergeld zu bekommen (Einkünfte, Tätigkeit, Familienstatus und Alter natürlich schon).
Du scheinst ja immer noch davon auszugehen, dass jemand der eine abgeschlossene Berufsausbildung hat trotzdem noch Kindergeld kassieren kann, wenn die anderen Voraussetzungen vorliegen. Es hat Dich also keiner mißverstanden, sondern Du hast die Rechtslage nicht richtig erfasst.
Gruss, Hendrik
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Du scheinst ja immer noch davon auszugehen, dass jemand der
eine abgeschlossene Berufsausbildung hat trotzdem noch
Kindergeld kassieren kann, wenn die anderen Voraussetzungen
vorliegen.
Ja…
Es hat Dich also keiner mißverstanden, sondern Du
hast die Rechtslage nicht richtig erfasst.
Ok, dann möchte ich dazulernen. Bitte erkläre mir die Rechtslage.
(4) 1Ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, wird berücksichtigt, wenn es
1.noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat, nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitsuchender gemeldet ist oder
2.noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat und
a)für einen Beruf ausgebildet wird oder …
Dies ist ein Auszug aus dem Einkommesnsteuergesetzt, wo geregelt ist, wer als Kind berücksichtigt wird, und somit einen Kindergeldanspruch hat.
Der Umkehrschluss aus a.) bedeutet, dass nicht mehr als Kind zählt, wer bereits für einen Beruf ausgebildet ist.
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Der Umkehrschluss aus a.) bedeutet, dass nicht mehr als Kind
zählt, wer bereits für einen Beruf ausgebildet ist.
Hallo,
ich frage mich, warum ich es vorhin schon gepostet habe?! Aber nur soviel: dieser „Umkehrschluss“ ist so abstrakt auch schlicht falsch!. Es kommt nur darauf an, das man im Monat des Kindergeldanspruches zwischen dem 18. und 25.Lj. „in Ausbildung“ ist. Insoweit können nach der Schule ruhig 2 Ausbildungen und 3 abgebrochene Studien folgen, es kommt nicht auf den Abschluss, sondern auf die Tätigkeit an.
Aber nur soviel: dieser „Umkehrschluss“ ist so abstrakt auch
schlicht falsch!.
Es kommt nur darauf an, das man im
Monat des Kindergeldanspruches zwischen dem 18. und 25.Lj. „in
Ausbildung“ ist. Insoweit können nach der Schule ruhig 2
Ausbildungen und 3 abgebrochene Studien folgen, es kommt nicht
auf den Abschluss, sondern auf die Tätigkeit an.
Danke, ich habe schon an meinen Kenntnissen in diesem Bereich gezweifelt.
Ich bin ein gutes Beispiel:
Ich habe 2 abgeschlossene Ausbildungen, habe zwischenzeitlich gearbeitet, studiere jetzt und bekomme Kindergeld.
Ich habe 2 abgeschlossene Ausbildungen, habe zwischenzeitlich
gearbeitet, studiere jetzt und bekomme Kindergeld.
Hi,
ich spreche auch aus guter Kindergelderfahrung: vom 18. bis zum 27. hatte ich: Abi, Bund, Ausbildung, Arbeit, Uni, Uni, Ausland, Uni … wenn ich mich mit KiG als Steuerfachangestellter nicht auskenne, dann fress ich einen Besen a la Dagobert Duck.
wenn ich mich mit KiG als
Steuerfachangestellter nicht auskenne, dann fress ich einen
Besen a la Dagobert Duck.
Mensch, schon wieder ein Missverständnis…
Ich habe Hendriks Meinung angezweifelt und du hast seine Ansicht widerlegt.
Wir beide sind schon einer Meinung. Ich hingegen kam ins Grübeln, ob an Hendriks Aussage nicht doch etwas dran war und hätte mich gewundert wenn ich falsch gelegen hätte. Ich wollte dir nur danken, dass du mir quasi Recht gegeben hast.
Aber es kriegt immer noch nicht das Kind das Kindergeld, sondern die Eltern, die das Kind versorgen. Das Kindergeld ist zur Unterstützung der Eltern da, nicht für das Kind. Das ist in diesem Beispiel hier nicht mehr der Fall. Das Kind ist verheiratet und somit wird es vom Ehegatten versorgt. Der wird aber dafür kein Kindergeld beantragen können.
Also vielleicht kann ich die Sache zum Abschluss bringen
Selbst wenn sie Kindergeld bekäme, würde es vom Arbeitsamt komplett wieder abgezogen werden.
Das ist dann ein gutes Indiz dafür, dass sie keinen Anspruch hat, denn sonst würde das Arbeitsamt schon etwas abziehen, da sie das aber nicht tun, ist es wohl nix mit Kindergeld.
auch wenn es im Gegensatz zum bisher geschriebenen steht, ist der Antrag auf Kindergeld bei der Familienkasse durchaus den Versuch wert.
Ich kenne ein Ehepaar (Sie 22, Er 27), beide haben trotz Heirat und Hartz4 Kindergeld erhalten. Jetzt ist Sie selbstständig (Einstiegsgeld der Arge), er verdient ~2200 Brutto, aber sie erhält weiterhin Kindergeld, ihr Einstiegsgeld UND die 311€ AlG2.
Junge Frau ist 23 Jahre, hat Einzelhandel gelernt ,seid Aug.06
verheiratet,seid Nov.06 arbeitslos. Ihr Mann ist bei der
Bahn, verdient nicht viel …er muss seine Wohnung noch
abbezahen.Sie bekommt 340,00 € Arbeitslosengeld.
Kann sie Kindergeld noch bekommen, wenn ja,wo
beantragen??? Oder kann sie Hilfe vom Statt erwarten???
Wenn ihre Eltern den überwiegenden Teil ihres Unterhalts zahlen würden, könnten ihre Eltern eventuell KG beantragen.