Kindergeld mit 25 ?

Hallo,

mich würde interessiere ob ich (25 J.) noch anspruch auf Kindergeld habe!
mit 23 war ich noch azubi, bin dann kurz vor der Prüfung notopriert worden, konnte deswegen meine Prüfung nicht machen, ein jahr später sollte ich die Prüfung nachholen, aber wieder kurz vor der prüfung ist mein Ausbilder verstorben (sept. 2002).
im mai 2003 war ich beim medizinischen dienst des AA und wurde für 15 Std./ Woche als arbeitsfähig befunden. Wobei ich fast nix mehr macvhen darf. Ich möchte aber eine neue ausbildung machen, leider wurde ich für meinen beruf, den ich bis dahin erlernt hab für ungeeignet befunden (das ergebnis habe ich erst am 8.9. mitgeteilt bekommen, nachdem ich nachgehakt hab, was denn nun im gutachten vom med. Dienst stand.)
Der kindergeldantrag wurde abgelehnt mit der begründung, ich könne doch 15 Std die woche arbeiten und sei „nur“ ausbildungswillig!!!
was ich nicht verstehe ist, dass andere „Ausbildungswillige“, die nicht krank sind und doch 40 Std. wöchentlich arbeiten können, noch bis vollendung des 27. Lebensjahres Kindergeld bekomnmen.

zur zeit bekomme ich ca 270,- € arbeitslosengeld, ist so wenig, weil ich ja noch in ausbildung war.

würde mich wirklich freuen, wenn mir jemand helfen könnte… ich will auf jeden fall eine neue ausbildung machen.

vielen dank + grüße,
Elena

Hallo,

mich würde interessiere ob ich (25 J.) noch anspruch auf
Kindergeld habe!

Das klingt für mich so, als würdest du Deine Eltern verklagen wollen???

Der kindergeldantrag wurde abgelehnt mit der begründung, ich
könne doch 15 Std die woche arbeiten und sei „nur“
ausbildungswillig!!!

Was sagt die Sozialhilfe dazu???
Ich denke mit 15 Std wirst du kaum überleben können, falls du nicht einen guten Job hast?

was ich nicht verstehe ist, dass andere „Ausbildungswillige“,
die nicht krank sind und doch 40 Std. wöchentlich arbeiten
können, noch bis vollendung des 27. Lebensjahres Kindergeld
bekomnmen.

Entweder die clever, oder diese Eltern haben keine Finanzprobleme.

zur zeit bekomme ich ca 270,- € arbeitslosengeld, ist so
wenig, weil ich ja noch in ausbildung war.

Ich nehme an du wohnst bei deinen Eltern?

würde mich wirklich freuen, wenn mir jemand helfen könnte…
ich will auf jeden fall eine neue ausbildung machen.

Prüfe deinen Ausbildungswunsch, ob der Bedarf auch vorhanden ist, um hinterher nicht wieder in Geldsorgen zu stecken.

Gruss Ralf

Hallo Ralf,

Das klingt für mich so, als würdest du Deine Eltern verklagen
wollen???

nein, ich möchte meine Eltern nicht verklagen! die haben genug geldsorgen.

Was sagt die Sozialhilfe dazu???
Ich denke mit 15 Std wirst du kaum überleben können, falls du
nicht einen guten Job hast?

bei der sozialhilfe war ich noch nicht. einen guten job werde ich wohl auch nicht so leicht finden. aufgrund meiner krankheit bin ich schwerbehindert GdB 80% gehbehindert und im laufe der zeit werd ich mit sehr hoher wahrscheinlichkeit ertauben… da bin ich ratlos, was für eine arbeit ich überahupt noch machen kann, telefonieren fällt mir jetzt schon sehr schwer, weil ich elektronische sprache (tv, radio etc.) schlecht verstehen kann.

soviel zu dem guten job. :frowning:

Entweder die clever, oder diese Eltern haben keine
Finanzprobleme.

wie gesagt, meine eltern haben ziemliche finanzielle probleme.

Ich nehme an du wohnst bei deinen Eltern?

ja, tue ich. mit dem bißchen geld lässt sich schlecht alleine leben. aber nicht nur deswegen, sondern auch wegen meiner neurofibromatose typ 2, da möchte ich ungern allein wohnen.

Prüfe deinen Ausbildungswunsch, ob der Bedarf auch vorhanden
ist, um hinterher nicht wieder in Geldsorgen zu stecken.

wie meinst du das? der bedarf, ist an azubis heutzutage ja schon drei mal gedeckt!
aber was soll man ohne abgeschlossene berufsausbildung denn noch machen??

Gruss Ralf

viele grüße, Elena

hi,

kindergeld gibts vorbehaltlos, wenn man unter 18 ist. ist man drüber, dann max. bis man 27 jahre alt ist UND in ausbildung ist.

du bist zur zeit nicht in ausbildung, sondern in einem zeitraum zwischen 2. ausbildungen. da dieser länger als 4 monate ist hast du keinen KiG-anspruch. KiG steht dir ab dem monat zu, in dem du eine ausbildung beginnst und deine einkünfte & bezüge unter dem maßgeblichen betrag liegen. hierzu einfach bei der familienkasse anrufen, antragsformular zuschicken lassen, ausfüllen, azubi-vertrag beifügen und fertig.

solange du nicht in ausbildung bist, müssen deine eltern für dich aufkommen. wenn diese das nicht können bleibt nur der gang zum sozialamt (du oder deine eltern) - achtung vermögensanrechnungen!

mfg vom

showbee

hallo showbee,

danke für die antwort!

hab ich das jetzt richtig verstanden, dass ich gef***t bin, nur weil ich meine ausbildung nicht zuende machen konnte und dann länger als 4 monate krank war, quasi immernoch bin! ich durfte doch fast 2 jahre nicht arbeiten. meine gehirntumore haben mir da einen bösen streich gespielt.
es ist ja nicht so, dass ich zwischen 2 ausbildungsabschnitten liege. ich darf die alte ausbildung nicht zuende machen, weil ich ungegeignet bin.

und dieser satz von der hp des AA sagt mir doch schon KG zu: Eine akute Krankheit – wenn auch lang andauernd – ist nicht ausreichend; solange das Ende einer Erkrankung absehbar ist, liegt keine Behinderung vor.

meine krankheit ist unheilbar (angeborener gendefekt, der mit 23 bei mir festgestellt wurde), aufgrunddessen bin ich behindert. also liegt keine akute krankheit vor, weil das ende nicht absehbar ist, sie wird mein leben lang andauern und sich noch verschlimmern.

hoffe du kannst mir trotzdem noch etwas raten!
vielen dank schon jetzt!
liebe grüpße,
Elena :o)

hab ich das jetzt richtig verstanden, dass ich gef***t bin,
nur weil ich meine ausbildung nicht zuende machen konnte und
dann länger als 4 monate krank war, quasi immernoch bin!

hi,

ja so ist es. KiG für ausbildung bzw. für arbeitslose jugendliche unter 20 bzw. für jugendliche die in übergangszeit von 4 monaten zw. 2 ausbildungen sind.

du passt nirgendwo rein.

kindergeld gibts erst mit beginn der neuen ausbildung. der rest ist dem arbeitsamt/familienkasse egal. ansonsten kann ich dir nur raten beim sozialamt mal vorzusprechen. ggf. kann die krankenkasse auch noch tips geben, wo es was gibt für dich.

mfg vom

showbee

Lückengesellschaft
Hallo Elena,

wenn ich deine postings lese, wird’s mir „anders“. Ich denke, du würdest gern etwas lernen und arbeiten entsprechend deinen Möglichkeiten, sehe ich das richtig?

Ich würde mal befürchten, dass „normale“ Ausbildungseinrichtungen (also solche, die nicht auf besondere „Befindlichkeiten“/Behinderungen eingestellt sind) dich überwiegend ablehnen würden, manchmal sicher, weil sie einfach auch die Möglichkeiten nicht haben. In Deiner Situation würde ich intensiven Kontakt zu Arbeitsamt, sozialen Einrichtungen, vielleicht auch Kirche, aufnehmen und versuchen Adressen herauszubekommen, die Jugendliche in außergewöhnlichen persönlichen Situationen ausbilden.

Zu deiner Finanzsituation kann ich dir auch nur empfehlen zum örtlichen Sozialamt zu gehen!

Alles Gute und viel Erfolg!!

Gruß
Gerry

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