Kindergeld mit Brutto 703€

Hallo ihr Lieben.

Nachdem ich viel gegooglet habe aber nicht wirklich die Antwort gefunden habe, die ich brauche, bitte ich nun euch um Hilfe. Ich (20) beginne am 1.8. in Hamburg meine Ausbildung und bekomme monatlich brutto 703€. Macht dann netto etwa 555€. Auf der Seite der Arbeitsagentur steht nichts von diesen 8004€ „Für ein über 18 Jahre altes Kind kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld weiter gezahlt werden, solange es sich in einer Berufsausbildung befindet. Berufsausbildung im Sinne des Kindergeldrechts ist die Ausbildung für einen künftigen Beruf. Dabei erkennt die Familienkasse alle Ausbildungsmaßnahmen an, durch die das Kind die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen erwerben kann, die als Grundlagen für die Ausübung seines angestrebten Berufs geeignet sind. Das Kind muss sich ernsthaft auf das Berufsziel vorbereiten. Als Berufsziel gelten nicht nur reguläre Ausbildungsabschlüsse, sondern jede Tätigkeit, die in der Zukunft zur Schaffung beziehungsweise Erhaltung einer Erwerbsgrundlage nachhaltig ausgeübt werden kann.“ Auf anderen Seiten habe ich gefunden, dass ich nur 8004€ verdienen darf: 703*12 = 8436. Es gibt dann ja auch noch diese 920€ Werbungskostenpauschale. Ich habe einen Arbeitsweg von 14.2km eine Strecke (kürzeste Strecke nach Google Maps), das macht dann im Monat ca. 170€. Demnach würde ich ja noch Kindergeld bekommen. Bitte helft mir, ich bin sowas von verwirrt - und bitte nicht motzen, dass diese Frage schon so oft gestellt wurde, aber von Jahr zu Jahr ändert sich ja immer alles :confused:

Vielen Dank!

Ich sag jetzt, was ich weiß. Ab 01.01.2012 ist die Einkommensgrenze für volljährige Kinder gekippt worden. Bedeutet im Klartext, dass es nur von Bedeutung ist, ob du eine Ausbildung machst. Wenn du eine Ausbildung machst gibt es Kindergeld bis zum letzten Tag der Ausbildung, längstens bis zum 25. Geburtstag. Bist du bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet, gibt es Kindergeld nur bis zum 21. Geburtstag. Wenn du mit dem selben Einkommen eine Vollzeitanstellung mit Arbeitsvertrag hast, gibt es überhaupt kein Kindergeld. Kindergeld gibt es bei einem Arbeitsverhältnis nur, wenn es eine so genannte geringfügige Beschäftigung ist.