das war zwar nicht die Frage, aber wie kann man (allein zeitlich!) neben einem (Vollzeit-)Studium noch in Vollzeit arbeiten? Und dass die studentische Krankenversicherung hinfällig ist, ist euch hoffentlich auch klar?
Volljährige Kinder, die weder Berufsausbildung noch Studium absolviert haben, erhalten Kindergeld:
während der Wartezeit (nicht länger als vier Monate) auf einen Ausbildungs- oder Studienplatzin der Zeit der ersten Berufsausbildung bzw. während des Erststudiumswährend der Überbrückungszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten In diesem Fall ist es bedeutungslos, wie viel die Kinder arbeiten bzw. wie viel sie verdienen.
Du hast zwar geschrieben
aber es geht nicht deutlich daraus hervor, ob dazwischen noch eine Ausbildung lag oder nicht (möglich wäre es). Deswegen: das gilt natürlich nur dann, wenn KEINE Ausbildung dazwischen lag.
Hallo Christa
dann hab ich ja noch ein wenig Hoffnung .
Nach dem Abi hat er sofort angefangen zu studieren , hat aber nun eine Stelle in Vollzeit angeboten bekommen .
Viele Grüße