Guten Tag,
Person A ist Alg II Empfänger und wohnt mit Person B zusammen, Person B ist im Juli 09 25 jahre alt geworden. Im August hat Person B eine Ausbildung begonnen. Steht Person B trotzdem Kindergeld zu ???
Da Person B nach 1983 geboren worden ist und das 25. Lebensjahr erreicht hat, dürfte es kein Kindergeld trotz Ausbildung geben. Außer Person B hat vorher Zivildienst geleistet oder als Entwicklungshelfer gearbeitet.
Falls ich falsch liege, bitte korrigieren.
Hallo,
Kindergeld gibt es eh nur bis zum 25. Lebensjahr. Es verlängert sich nur um die Zeit eines Wehrdienstes bzw. Zivildienstes. Die Antwort ist somit nein; es gibt kein Kindergeld.
Gruß Woko
Das mit dem Wehr- und Zivildienst wurde bereits geschrieben.
Ansonsten gibt es nur für beheinderte Kinder noch KG ab 25.
Gruß jk