Kindergeld nach Abitur ohne anstehende Ausbildung

Hallo,
ich habe zu dieser Frage mittlerweile Stunden gegooglet und hab einiges herausgefunden. Nur ist es ja von Fall zu Fall immer unterschiedlich und je nach dem wen man fragt erhält man ebenfalls verschiedene Angaben. Also, es ist folgendermaßen:

Ich habe am 22. Juni mein Abiturzeugnis erhalten (bin 20) und bin dementsprechend im Moment arbeitslos. Da ich mir über meinen Berufswunsch noch nicht im Klaren bin, sieht meine momentane Planung so aus, dass ich Praktika machen und auch so jobben gehen möchte (mal endlich etwas Geld verdienen). Meine Mutter hat gesagt ich soll mich arbeitlos oder besser ausbildungssuchend melden, da sie sonst kein Kindergeld mehr bekommt. Dabei gibts nur zwei Probleme:

Wenn man sich ausbildungssuchend meldet, muss man (zumindest hab ich das auf verschiedenen Seiten gelesen) nachweisen, dass man dies auch tut. Die Fristen sind jetzt aber alle verstrichen und wie gesagt, hab ich keine konkrete Vorstellung von meinem zukünftigen Beruf.

Bei Praktika, die wohl auch unter Ausbildung gezählt werden (?) muss man angeblich zeigen, dass diese für die anstrebende Ausbildung/Studium sinnvoll sind. Ich wollte mir durch die Praktika aber eigentlich einen Überblick verschaffen und in verschiedene Berufe reinschnuppern.

Wie sieht das mit dem jobben aus? Ich weiß, dass ich nicht mehr als 400 Euro im Monat verdienen darf und versichert bin ich wohl noch über meine Eltern.

Diese 4 Monate „Überbrückungsgeld“ bekomme ich ja nicht, da ich zum WS voraussichtlich kein Studium beginne… Wie sähe das aus, wenn ich ein Work&Travel Jahr oder ähnliches noch bekommen würde?

Würde mich sehr freuen, wenn mich jemand aufklären könnte. Muss ich mich bei der Arbeitsagentur melden (möglichst bald wahrscheinlich?)? Inwieweit ist das hilfreich oder zieht das eher negative Konsequenzen (Job-Vermittlungen über das Amt, geforderte Nachweise etc.) nach sich?

Ich würde gern einfach mal „arbeiten“ im herkömmlichen Sinne.

Danke schon mal für eure Antworten!!

Liebe Grüße

Laura

Hallo Laura, im Prinzip hast du deine Frage schon selbst beantwortet. Da du ja noch nicht weiß was du machen willst, können wir dir auch schwer sagen was die Konsequenz seien wird!!!

Prinzipiell hast du recht, dass die Bedinugngen für das Kindergeld festegelgt sind: Ausbildung oder Studium oder darauf wartend.

Also musst du diese entweder erfüllen.

Ein vielleicht hilfreiches Beispiel.

Ich kannte da mal jemanden der hat auch nicht so recht gewußt was er machen soll. Der hat sich für ein Medizinstudium beworben,um sich alles offen zu lassen. Leider wurde er aufgrund seines schlechten NCs nicht angenommen und hat daher auf seinen Platz warten müssen (=Kindergeld). Die „Wartezei“ hat er mit einem Work&travel in Australien überbrückt und sich von dort aus ein weitere mal, leider erfolglos beworben (=Kindergeld).
Nach dem Work&Travel hat sich diese Person doch für ein BWL Studium beworben und wurde auch angenommen (=Kindergeld).

Zu der Einkommensgrenze für Kindergeld. Meines Wissens kommt es nicht auf dein Gehalt pro Monat an, sondern du darfst ein bestimmtes Jahreseinkommen nicht überschreiten. D.h. du dürftest z.b. 6 Monate viel verdienen, wenn du die nächsten 6 Monate gar nicht arbeitest.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moin,

es gibt beim Arbeitsamt auch Berufsberatungen - die sind unter anderem dazu da unentschlossene zu beraten!

Seine Planung jetzt danach auszurichten ob man Kindergeld bekommt ist nicht nur absolut dumm sondern auch einfach Schmarotzerei.

Lass dich beraten und entscheide nach PErspektive nicht nach ein paar Pfennig!

Gruß

Bernd

Danke für eure Antworten. Das mit dem NC ist so ne Sache, hab einen Schnitt von 1,2. Aber an sich ist diese Idee nicht schlecht, werde da mal verschiedene Sachen durchspielen. Ja, das mit dem Jahresgehalt hab ich auch schon gelesen. Find ich nicht schlecht, dass man für nen begrenzten Zeitraum richtig „malochen“ kann :smile:. Also meinst Du, dass ich mich ausbildungssuchend melden und dass auch !nachweisen! muss? Ansonsten verfällt jeder Anspruch? Also bei einem Jahr arbeiten und reinschnuppern (Praktika) muss man gucken, ob man sich das leisten kann. Außer man geht in eine bestimmte Richtung, dass man die Praktika logisch begründen kann oder man macht halt au-pair oder derartiges. Dann werd ich mich dahingehend nochmal informieren.
Also die Begründung „Ich bin noch in der Berufsfindungsphase und schaue mir deshalb verschiedene Tätigkeiten an, die mir liegen könnten um mich dann für Studium/Ausbildung zu entscheiden“ in Verbindung mit den Nachweisen der Praktika in den verschiedenen Betrieben reicht nicht aus um Kindergeld zu bekommen?

Zu deinem Vorredner möchte ich nur eins sagen: Ich sehe es nicht als Schmarotzerei an, dass meine Mutter, die fünf Kinder finanzieren muss (2 in Ausbildung & Studium und meine Zwillingsschwester und ich bald vermutlich auch im Studium), ihr Recht auf Kindergeld geltend machen will. Zudem möchte ich ja gerade arbeiten, aber das Entgelt wird wohl auch nicht ne riesen Menge sein, wenn man zwischen Nebenjobs und unbezahlten (!) Praktika hin und her tingelt. Also was genau wolltest Du mir mit dieser Aussage klarmachen? Dass man ein Schmarotzer ist, nur weil man nach der Schule ein Jahr lang arbeiten möchte und noch keine Lust hat direkt wieder mit dem Lernen anzufangen? Vorallem da ich, wenn ich studiere, mit einem Dualstudium beginnen wollte. Nur dazu fehlt mir im Moment noch die Kraft und Ausdauer, die ich bräuchte und sicher auch nach etwas Zeit und einer klaren Entscheidung aufbringen könnte.
Generell habe ich das Gefühl, dass man hier kaum Möglichkeiten hat Einblicke in bestimmte Tätigkeiten zu bekommen. Und es ist nicht so, dass ich mich nicht informiert hätte. Aber viele Berufe werden bspw. auch gar nicht erst vorgestellt bzw. vorgeschlagen. Im September werde ich die Berufsmessen besuchen und dort noch einmal Eindrücke sammeln.

Danke für die Tipps und wer noch irgendwelche Ideen hat kann gerne noch antworten.

Ich habe am 22. Juni mein Abiturzeugnis erhalten (bin 20)

Glückwunsch!

bin dementsprechend im Moment arbeitslos.

aber noch nicht gemeldet

Da ich mir über meinen Berufswunsch noch nicht im Klaren bin,

Geht vielen so. (auch in unserer Familie) Ist für eine veilseitig interessierte 1,2er-Schülerein gar nicht so überraschend.

sieht meine momentane Planung so aus, dass ich Praktika machen und auch so
jobben gehen möchte (mal endlich etwas Geld verdienen).

Prima. Am besten auch im Ausland und dabei Sprachen lernen.
(Idee am Rande: http://www.nationaltrust.org.uk/main/w-trust/w-volun…)

Die Fristen sind jetzt aber alle
verstrichen und wie gesagt, hab ich keine konkrete Vorstellung
von meinem zukünftigen Beruf.

Die Frist bei derArbeitsagentur? Macht doch nix. Die zahlen einer Abiturientin eh nix.

Bei Praktika, die wohl auch unter Ausbildung gezählt werden
(?) muss man angeblich zeigen, dass diese für die anstrebende
Ausbildung/Studium sinnvoll sind.

Das sind die meisten Praktika. :smile:
Unproblematisch. Die Familienkasse hat ein entsprechendes Formular und das Unternehmen, bei dem man das Praktikum macht füllt es aus.

Wie sieht das mit dem jobben aus? Ich weiß, dass ich nicht
mehr als 400 Euro im Monat verdienen darf und versichert bin
ich wohl noch über meine Eltern.

Bei mehr zahlst Du halt selber Sozialversicherung.

Wie sähe
das aus, wenn ich ein Work&Travel Jahr oder ähnliches noch
bekommen würde?

Wenn bei AU-Pair auch X Stunden Sprachunterricht gibt, bekommt man weiter Kindergeld.

Muss ich mich bei der Arbeitsagentur melden (möglichst bald
wahrscheinlich?)? Inwieweit ist das hilfreich oder zieht das
eher negative Konsequenzen (Job-Vermittlungen über das Amt,
geforderte Nachweise etc.) nach sich?

Erleichtert den Umgang mit der Kindergeldkasse. Es bringt außerdem Rentenversicherungsmonate.
Zwingen kann die Arbeitsagentur zu nix, sie zahlen ja nix.

Zur Einkommensgrenze (und zu Anderem beim Kindergeld) findest Du hier ausführliche Informationen:
http://www.klicktipps.de/kindergeld.php

Man kann ja (und sollte), um sich für den späteren Beruf zu informieren, ein Praktikum bzw. mehrere Praktika machen. Am praktischsten eins, was dann auch für die Ausbildung angerechnet wird.
Dafür und für die jeweils dazwischen liegenden maximal 4 Monate gibt es Kindergeld.
Während de Praktikums kann man ja ach zum Schluss kommen, dass dieser Beruf nix für einen ist.

Wenn dann z. B. im Mai 2009 feststeht, daass die AUsbildung im WS 09/10 begonnen wird und nicht vorher angetreten werden kann, dann dürfen es auch mehr als 4 Monate sein. Eine Regelng, die wenig bekannt ist.

Falls man zwischendrin eine Job mit viel Geld hat und man ggf. die Einkommensgrenze übersteigen könnte, kann es sinnvoll sein für diese Monate erst mal kein Kindergeld zu beantragen. Kann ja noch rückwirkend beantragt werden.

Liebe Grüße
JoKu

P.s.: Man kann bei auseinanderlaufenden Interessen auch das Eine zum Hobby machen und das Andere zum Beruf.
Auch bei Berufen gibt es oft interessante Kombinationen für unterschiedliche Fähigkeiten.

Danke Joku. Die Antwort hat mir wirklich sehr geholfen :smile:. All meine kleinen Punkte abgearbeitet :wink:. Eine Frage hab ich allerdings noch: soll ich mich ausbildungssuchend oder arbeitlos melden? In einem Beitrag hier im Forum hab ich folgende Definitionen gefunden:

"Arbeitslos: jemand der ohne tätigkeit ist oder zumindest nicht mehr als 15 Std die Woche arbeitet, also für die Agentur erreichbar ist und sich regelmäßig melden muss. Arbeitslos ist nicht davon abhängig, ob mal Leistungen bekommt (dann arbeitslos ohne Leistungsanspruch)
Wer Arbeitslos ist, wird auch der Rentenversicherung gemeldet (dann gibt es aber nur Ersatzzeiten angerechnet, ähnlich wie früher die Schul-Zeiten nach dem 16. Lebensjahr angerechnet wurden)

arbeitssuchend: jeder der sich beim Amt meldet um Arbeit zu finden, dass kann jemand sein, der eigentlich noch arbeitet, aber den Chef wechseln will, oder der kurz vor der Kündigung steht. Oder eine Mutter, die noch ein paar Monate Elternzeit hat, aber eine Beschäftigung für danach sucht (zB. weil ihr alter AG sie nicht übernehmen will.) Oft sind auch Uni-Abgänger als Arbeitssuchend eingestuft, da man ihnen nicht gesagt hat, dass arbeitslos ohne Leistungsanspruch den Vorteil der Meldung an die RV (keine Beitragszahlung) hat, auch wenn es äusserlich keinen Unterschied macht. "

Klingt doch so, als wäre arbeitlos ohne Leistungsanspruch besser wegen der RV? Da hat man dann keine 4-Monatslücke später. Andererseits, wie ist das mit ausbildungssuchend in Bezug auf die RV?
Ist man verpflichtet Ausbildungsvorschlägen vom Amt nachzukommen und muss man beweisen, dass man nicht schnellstmöglich eine Ausbildung anfangen kann? Oder reicht das auch beim Arbeitsamt, so wie Du es geschrieben hast, mit den Praktikanachweisen? Erleichtert es den Umgang mit der Familienkasse wenn ich ausbildungssuchend oder wenn ich arbeitslos gemeldet bin? Oder ist das egal?
Bin ich ausbildungssuchend auch wenn ich wie gesagt mich dieses Jahr vermutlich nicht auf eine Ausbildung festlege? Im Grunde hast du ja schon einiges davon indirekt beantwortet. Möchte nur sicher gehen, dass ich wenn ich zum Arbeitsamt gehe das richtige Kreuzchen mache, das am besten zu meiner Situation und meinem „Vorhaben“ passt. Habe schon von einigen gehört, die von ihrem Sachbearbeiter (falsch) eingestuft wurden und dadurch nur Probleme hatten.

Ich denke ich werde mir eine Arbeit gegen September suchen oder halt etwas ähnliches machen wie das mit dem National Trust Fund. Super Tipp übrigens :smile: Wenn ich so etwas anfange (NTF), werden die drei Monate bis dahin ebenfalls als diese „Überbrückungszeit“ angesehen? Weil so gesehen, fang ich ja eigentlich keine Ausbildung an und nach ner begrenzten Zeit bin ich wieder arbeitslos. Also lieber beim Amt arbeitslos melden und so das mit der Familienkasse besser und einfacher regeln? Oder bei der Familienkasse lediglich den Nachweis über den Aufenthalt/die Arbeit einreichen?

Falls du mir das alles schon erklärt hast, tut’s mir leid. Mittlerweile komme ich selbst durcheinander…

Lg Laura

ausbildungssuchend oder arbeitlos melden?

Da solltest Du mal das Arbeitsamt fragen, oder hierzu im Forum eine neue Frage aufmachen.

Klingt doch so, als wäre arbeitlos ohne Leistungsanspruch
besser wegen der RV? Da hat man dann keine 4-Monatslücke
später.

Die 4 Monatslücke betrift nur das Kindergeld.
Bei der RV zählt jeder Monat (und sogar jeder Tag).

Andererseits, wie ist das mit ausbildungssuchend in Bezug auf die RV?

Mit in die neue Frage stellen (siehe oben)

Ist man verpflichtet Ausbildungsvorschlägen vom Amt
nachzukommen und muss man beweisen, dass man nicht
schnellstmöglich eine Ausbildung anfangen kann? Oder reicht
das auch beim Arbeitsamt, so wie Du es geschrieben hast, mit
den Praktikanachweisen?

Von Arbeitsamt habe ich wenig Ahnung.
Die Praktikanachweise gehen vor allem an die Familienkasse.

Erleichtert es den Umgang mit der
Familienkasse wenn ich ausbildungssuchend oder wenn ich
arbeitslos gemeldet bin? Oder ist das egal?

Eventuell ist Ausbildungssuchend besser.

Bin ich ausbildungssuchend auch wenn ich wie gesagt mich
dieses Jahr vermutlich nicht auf eine Ausbildung festlege?

Du bist doch am suchen und überlegen.

Im Grunde hast du ja schon einiges davon indirekt beantwortet.
Möchte nur sicher gehen, dass ich wenn ich zum Arbeitsamt gehe
das richtige Kreuzchen mache, das am besten zu meiner
Situation und meinem „Vorhaben“ passt.

Dazu musst Du die Leute dort fragen.

Habe schon von einigen
gehört, die von ihrem Sachbearbeiter (falsch) eingestuft
wurden und dadurch nur Probleme hatten.

Dort intensiv nachfragen

Ich denke ich werde mir eine Arbeit gegen September suchen

Warum nicht jetzt schon? Unsere Tochter arbeitet schon.
Sie wird aber bis zum Beginn ihrer Kurzausbildung (Oktober) nicht über die Einkommensgrenze geraten.
Die andere hatte vor 2 Jahren um diese Zeit auch schon einen Job.

oder halt etwas ähnliches machen wie das mit dem National
Trust Fund. Super Tipp übrigens :smile:

. :smile:

Wenn ich so etwas anfange (NTF), werden die drei Monate bis dahin ebenfalls als diese
„Überbrückungszeit“ angesehen? Weil so gesehen, fang ich ja
eigentlich keine Ausbildung an

Lass Dir doch eine Praktikumsbescheinigung schreiben. Dann wird die Zeit davor zu Überbrückungsteit.
Nimm das Formular der Familienkasse mit und erklär den Briten, was Du da von ihnen unterschrieben haben willst.

Also lieber beim Amt arbeitslos
melden und so das mit der Familienkasse besser und einfacher
regeln?

Wenn du ein Praktikum machst, bist Du nicht arbeitslos.

Fang doch einfach mal an zu schaffen! Und in den Zeiten, wo Du nix hast, meld Dich beim Arbeitsamt!
Kindergeld zu beantragen ist das kleinere Problem.

Hör auf zu Grübeln, wirf die Bewerbungsmaschine (Anrufe, Internetseiten, Bewerbungsbriefe) für Job und/oder Praktikum an.

Lg JK