Hallo,
ich habe zu dieser Frage mittlerweile Stunden gegooglet und hab einiges herausgefunden. Nur ist es ja von Fall zu Fall immer unterschiedlich und je nach dem wen man fragt erhält man ebenfalls verschiedene Angaben. Also, es ist folgendermaßen:
Ich habe am 22. Juni mein Abiturzeugnis erhalten (bin 20) und bin dementsprechend im Moment arbeitslos. Da ich mir über meinen Berufswunsch noch nicht im Klaren bin, sieht meine momentane Planung so aus, dass ich Praktika machen und auch so jobben gehen möchte (mal endlich etwas Geld verdienen). Meine Mutter hat gesagt ich soll mich arbeitlos oder besser ausbildungssuchend melden, da sie sonst kein Kindergeld mehr bekommt. Dabei gibts nur zwei Probleme:
Wenn man sich ausbildungssuchend meldet, muss man (zumindest hab ich das auf verschiedenen Seiten gelesen) nachweisen, dass man dies auch tut. Die Fristen sind jetzt aber alle verstrichen und wie gesagt, hab ich keine konkrete Vorstellung von meinem zukünftigen Beruf.
Bei Praktika, die wohl auch unter Ausbildung gezählt werden (?) muss man angeblich zeigen, dass diese für die anstrebende Ausbildung/Studium sinnvoll sind. Ich wollte mir durch die Praktika aber eigentlich einen Überblick verschaffen und in verschiedene Berufe reinschnuppern.
Wie sieht das mit dem jobben aus? Ich weiß, dass ich nicht mehr als 400 Euro im Monat verdienen darf und versichert bin ich wohl noch über meine Eltern.
Diese 4 Monate „Überbrückungsgeld“ bekomme ich ja nicht, da ich zum WS voraussichtlich kein Studium beginne… Wie sähe das aus, wenn ich ein Work&Travel Jahr oder ähnliches noch bekommen würde?
Würde mich sehr freuen, wenn mich jemand aufklären könnte. Muss ich mich bei der Arbeitsagentur melden (möglichst bald wahrscheinlich?)? Inwieweit ist das hilfreich oder zieht das eher negative Konsequenzen (Job-Vermittlungen über das Amt, geforderte Nachweise etc.) nach sich?
Ich würde gern einfach mal „arbeiten“ im herkömmlichen Sinne.
Danke schon mal für eure Antworten!!
Liebe Grüße
Laura
. Also meinst Du, dass ich mich ausbildungssuchend melden und dass auch !nachweisen! muss? Ansonsten verfällt jeder Anspruch? Also bei einem Jahr arbeiten und reinschnuppern (Praktika) muss man gucken, ob man sich das leisten kann. Außer man geht in eine bestimmte Richtung, dass man die Praktika logisch begründen kann oder man macht halt au-pair oder derartiges. Dann werd ich mich dahingehend nochmal informieren.
. Eine Frage hab ich allerdings noch: soll ich mich ausbildungssuchend oder arbeitlos melden? In einem Beitrag hier im Forum hab ich folgende Definitionen gefunden: