Eine Person A hat Ausbildungsbeginn im August und war davor Schüler ohne eigenes Einkommen.
Würde A ein ganzes Jahr durcharbeiten, liegt er über der Einkommensgrenze. Da im aktuellen Jahr aber nur noch 5 Monate liegen, bleibt A, auf das Jahr gesehen, unter der Grenze.
Besteht für das aktuelle Jahr dann noch ein Kindergeldanspruch für A?
Besteht für das aktuelle Jahr dann noch ein Kindergeldanspruch
für A?
Es werden immer die Einkünfte in je einem Kalenderjahr gewertet.
Vom Bruttolohn werden dann noch Werbungskosten und AN-Anteil der Sozialversicherung abgezogen.