folgende Situation: Ein Student gibt seine Diplomarbeit ab und exmatrikuliert sich dadurch zum Ende des Semesters. Anschließend ist er einen Monat arbeitslos und beginnt dann einen „richtigen“ Job. Das Diplomzeugnis erhält er erst Monate später.
Wie sieht es da mit Kindergeld aus? Eigentlich wird ja gezahlt, bis die Ergebnisse schriftlich vorliegen. Durch die richtige Arbeit würde aber der Freibetrag überschritten.
Ist es in so einem Fall möglich, das Kindergeld nur für den einen arbeitslosen Monat zu beantragen und mit Aufnahme der Arbeit dann kein Kindergeld mehr zu beziehen? Oder müsste am Ende das ausgezahlte Geld für das gesamte Jahr zurückbezahlt werden?
Die Hochschulausbildung beginnt mit offiziellem Beginn des Semesters; sie endet mit dem offiziellen Semesterende, es sei denn dem Kind wird vor diesem Zeitpunkt das festgestellte Gesamtergebnis der Prüfung offiziell schriftlich mitgeteilt oder es wird zum gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst einberufen. Zur Hochschulausbildung gehört auch die Ablegung des Examens. Das Examen ist abgelegt, wenn dem Prüfungsteilnehmer das festgestellte Gesamtergebnis der Prüfung offiziell schriftlich mitgeteilt wird. Verzögert sich die Unterrichtung über das Prüfungsergebnis in unangemessener Weise, wird als Beendigung des Studiums der Zeitpunkt der Ableistung des letzten Prüfungsteils zugrunde gelegt. In jedem Fall ist das Studium beendet, wenn das Kind bereits vor dem offiziellen Ende eine Erwerbstätigkeit im angestrebten Beruf aufnimmt.
Das Studium endet an dem Tag, an dem dem Studenten die Diplomnote oder die letzte Prüfungsnote mitgeteilt wird.
Dieses Datum wird auch auf dem Diplomzeugnis bzw. dem Diplom stehen, von dem die Kindergeldkasse deshalb noch eine Kopie haben will.
Das Kindergeld endet mit em Ende des Prüfungsmonats.
Ausnahme:
unter 21 und arbeitslos; dann gäbe es noch KG.
Gruß JK
P.s.: Muss der Beispiel-Student demnächst BAföG zurückzahlen?