Kindergeld nach Umzug?

Hallo,

ich habe 2 kleine Kinder und ich werde demnächst nach Brasilien umziehen.
Nun habe ich keine Anhnung wie das dann mit dem Kindergeld funktioniert.
Ich habe ein kleines Gewerbe in Deutschland und arbeite auch 1 Mal im Jahr angemeldet auf dem Münchner Oktoberfest.

Ich weiss nicht, ob ich weiter in D angemeldet bleiben soll und wenn ja, habe ich als Mutter dann Anspruch auf Kindergeld? was würdest du mir raten?

Vielen lieben Dank,
Angie

Liebe Angie,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Kindergeld. Der Anspruch auf Kindergeld richtet sich nach den in §§ 62 bis 65 Einkommensteuergesetz (EStG) genannten Voraussetzungen und Bedingungen. § 62 EStG legt den Personenkreis fest, § 63 EStG nennt die zu berücksichtigenden Kinder, § 64 statuiert das Verbot der Doppelleistung und § 65 EStG regelt den Ausschluss von Kindergeld, wenn ein Anspruch auf kindergeldähnliche Leistungen (im In- oder Ausland) besteht. Danach besteht ein Anspruch auf Kindergeld grundsätzlich nur, wenn der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Inland liegt. Anders und vereinfacht ausgedrückt: Nur wer im Inland wohnt, kann Kindergeld erhalten.
Ich kann Ihnen auf Ihre Sachverhaltsschilderung hin hier nur einen groben Überblick geben, der eine konkrete und qualifizierte Beratung vor Ort nicht ersetzen kann und soll.
Herzliche Grüße
Ihr
Manfred Busch

Hallo Angie,
soweit ich weiss, nur die, die in Deutschland arbeiten sind dazu berechtigt Kindergeld in Deutschland zu kassieren.
Frag einfach bei der Kindergeldkasse.
Gruß
P.

Ja, diese Info hatte ich auch und das ist genau der Punkt. Ich werde ja weiterhin in D arbeiten.Danke jedenfalls!

Hi Angie,

ist ne schwierige Sache.

Soweit ich weiß gibts nur Kindergeld, wenn EIN Wohnsitz in Deutschland ist. Ist mit dem Steuerrecht gekoppelt. Genaue Auskünfte mütte Dir eine Steuerberater oder Anwalt geben können.

Mein TIP: Gehe zu Deiner Kindergeldstelle und frage dort. Lass Dir aber bei den Antworten die Quellen genau sagen und schreibe sie auf, damit Du diese nachlesen kannst. Glaube also nichts, aber lass Dir zeigen, nach welchen Kritereien und Texten die Sachlage beurteilt wird.
Versuche dann durch entsprechendes Auftreten Deine(n) BeraterIn in Dein Team zu holen. Also als Beamter an Deiner Seite und nicht als Gegner gegenüber.
Frage auch, was erfüllt sein müsste, damit das KG weiter gezahlt werden kann. Rein hypotetisch. Üerlege dann, ob Du diese Bedingung schaffen kannst.

Nun ist Brasilien zu weit weg, um regelmäßig in Deutschalnd die Post zu holen. In Zeiten von Scannern und anderen Medien könnte es Möglichkeiten geben, z. B. wenigstens einen 2.Wohnsitz in D. zu unterhalten.

Anderseits müsste ich mehr wissen über Deinen Grund des Wegzugs und Hintergründe und Umfeld und Ressourcen, um wirklich gut zu beraten.

Von illegalen Lösungswegen rate ich ausdrücklich ab. Den juristischen Grenzbereich nutze ich gerne, aber die Verhältnismäßigkeiten müssen immer gewahrt bleiben. Da Du 2 kleine Kinder hast, bist Du leider nicht ganz so flexibel. Anderseits würdest Du kaum auswandern, wenn es dort nicht die Hoffnung eines besseren Lebens gäbe. Dieses wird widerum kaum von Kindergeld abhängen.

Wenn Du eine Mandantin von mir wärst, würde ich ggf. prüfen, ob man Dich in Rente schicken könnte. Die Rente wird nämlich auch ins Ausland gezahlt und ist nachhaltiger als Kindergeld.

Das ist aber ein ganz anderes Thema …

So gesehen wohl keine allzuhilfreiche Antwort,

LG

Werner Pühringer
(www.DOWAS.de)

Wenn Sie „auswandern“ ist meines Erachtens alles weg.Falls Sie eine Adesse in Deutschland haben und dort noch gemeldet sind, bleibt alles beim alten.

Alles weitere würde zuviel Staub aufwirbeln.

Hallo,

also meiner Meinung nach hat man nur Anspruch auf Kindergeld, wo man seinen regulären Wohnsitz hat. Und da Du Dich ja dann hauptsächlich in Brasilien haufhälst, würde ich fast sagen, dass Du keinen Anspruch mehr auf Kindergeld hast.

Viele Grüße

Hallo Werner,

vielen Dank für deine ausführliche Antwort!!
Ich werde heute noch die Kindergeldstelle kontaktieren.
Du hast Rente angesprochen und mich damit sehr neugierig gemacht, denn ich habe mich bereits diesbezüglich erkundigt.
Aber wie auch bei Steuerfragen kenne ich mich hier überhaupt nicht aus.
Es ist ein großer Aufwand sich mit so was vertraut zu machen, und durch den Umzug habe ich schon alle Hände voll zu tun.
Du schreibst „Wenn du meine Mandantin wärst…“

  • Wie kann ich deine Mandantin werden?

Viele Grüße, Angie

Hallo Manfred,
danke für die detaillierte Auskunft!!
Eine schöne Woche wünscht dir
Angie

Danke für die Antwort!! Ich werde bestimmt eine Adresse in D haben, aber eben hauptsächlich in Brasilien wohnen.
Gruß, Angie

Viel Glück - Schweigen ist Gold!

Danke für die Antwort!! Ich werde bestimmt eine Adresse in D
haben, aber eben hauptsächlich in Brasilien wohnen.
Gruß, Angie

Hallo Angie,

die wichtigste Voraussetzung ist, dass man in der Nähe wohnen muss, um mein Mandant zu werden.

Zwar kann man einiges auch aus der Ferne regeln, insb. wenn man über diverse Medien (Internet, Scanner, Fax, …) verfügt, aber das persönliche Gespräch ist schwer zu ersetzzen.
Ich betreue meine Mandanten ja nicht wie ein Anwalt nur eine Sache betreffend, sondern meine Arbeit mit meinen Mandanten könnte man als „ganzhelitlich“ bezeichnen. Es gibt so viele Bereiche, die alle berücksichtigt weden müssen, wenn man wie ich einen hohen Anspruch auf die Beratungsqualität hat.

Ich denke, dass es bei Dir daran scheitern dürfte.

Außerdem können sich Rentensachen über einige Jahre hinziehen und Gutachtertermine beinhalten. Wenn Du jetzt schon packst, kannst Du kaum in z. B. 6, 10 und 20 Wochen zu Gutachterterminen erscheinen.

Das sind soweit 2 Gründe, die meine Arbeit für Dich leider kaum zulassen.

Liebe Grüße,

Werner Pühringer

hallo
nach dem was mir bekannt ist gibt es nur für kinder kindergeld die mit dem lebensmittelpunkt in deitschland sind.
gruss
hasn

Hallo Angie,
ich kann Dir nur helfen, wenn es um Alg II geht. Von Kindergeld hab ich keine Ahnung.
Grüße
Almut