Kindergeld nachträglich beantragen

Hallo
Wenn ein Elternteil nach der Volljährigkeit des Kindes versäumt Kindergeld zu beantragen, ist es möglich dies nachträglich zu tun? Angenommen das Kind ist mittlerweile 26 Jahre alt, hat eine Berufsausbildung abgeschlossen und studiert derzeit, haben die Eltern ein Recht auf nachträgliche Erstattung des Kindergeldes?
Wenn ja, ist es relevant wenn die Eltern nicht in Deutschland wohnen, sondern im Rahmen einer Entwicklungstätigkeit im Ausland beschäftigt sind? Oder aber Angestellte eines Deutschen Unternehmens sind, jedoch im Ausland arbeiten?
Für welchen Zeitraum kann das Kindergeld erstattet werden und welche Familienkasse ist dafür zuständig?

Mit freundlichen Grüßen
S

hi,

kindergeld kann man auch nachträglich beantragen. steuerliche regelung, nennt sich festsetzungsfrist. grob gesagt sollte noch für anträge im jahr 2005 ein kindergeldantrag für 2004, 2003, 2002, 2001 MÖGLICH sein. genaues sagt der sachbearbeiter. insoweit sollte, wenn die voraussetzungen vorliegen, kein problem bestehen.

am besten mal mit der familienkasse telefonieren (sitzt beim zuständigen AA im haus), formulare zuschicken lassen, alles ausfüllen (ausbildungszeiten, einkünfte & bezüge), hübsch die belege (studienbescheinigungen, imma, zeugnisse, lohnsteuerkarten, bafögbescheide) ran in kopie. dann am besten persönlich vorsprechen und alle anträge mit dem sachbearbeiter durchgehen.

gruss vom

showbee