Kindergeld nachträglich einklagen?

Hallo,
folgender Fall:
Personen A und B wohnen momentan beim Vater und Stiefvater von Person B. Diese erhalten für Person B Kindergeld und zusätzlich Hartz IV. Person A zahlt jedoch alles für Person B (Nahrung, Kleidung usw.).
Da Personen A und B planen auszuziehen stellen sich folgende Fragen:

  1. Erhält Person B danach irgendeine finanzielle Unterstützung ? Person B geht noch zur Schule.
  2. Ist es möglich nachträglich das Kindergeld einzuklagen ? Wie erläutert zahlte Person A statt dem Vater die kompletten Ausgaben.

Für Antworten wäre ich euch sehr dankbar!

Meine natürlich nicht Vater und Stiefvater sondern Vater und Stiefmutter :wink:

Hallo,
nachträglich ist nichts zu bekommen, erst recht nicht einklagbar, wenn kein Antrag gestellt wurde. Das Geld wurde „verbraucht“.

Die Mutter sollte sich schnellstmöglich darum kümmern, das ihr für die Zukunft das Kindergeld ausbezahlt wird.

Das mit dem Vater und Stiefvater gleichzeitig habe ich nicht kapiert.
A scheint die Mutter zu sein? Und B ein/e Stiefsohn/Stieftochter?

Gruß
acuario

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Hallo,
nachträglich ist nichts zu bekommen, erst recht nicht
einklagbar, wenn kein Antrag gestellt wurde. Das Geld wurde
„verbraucht“.

Die Mutter sollte sich schnellstmöglich darum kümmern, das ihr
für die Zukunft das Kindergeld ausbezahlt wird.

Das mit dem Vater und Stiefvater gleichzeitig habe ich nicht
kapiert.
A scheint die Mutter zu sein? Und B ein/e
Stiefsohn/Stieftochter?

Gruß
acuario

Danke erstmal.
Nein, B ist die Tochter vom Vater und A der Freund von Person B. Aber wie gesagt, der Freund bezahlt eben alles für Person B und der Vater kassiert das Kindergeld und Hartz IV ohne davon irgendwelche Ausgaben für sein Kind, Person B, zu tätigen.

Meine natürlich nicht Vater und Stiefvater sondern Vater und
Stiefmutter :wink:

Hallo,
dann sieht es völlig anders aus.

Als Stiefmutter hat man keine Rechte.

Gruß
acuario

Hallo

  1. Erhält Person B danach irgendeine finanzielle Unterstützung
    ? Person B geht noch zur Schule.

Person B kann auf jeden Fall beantragen, dass das Kindergeld direkt auf ihr Konto gezahlt wird.

Was Hartz IV betrifft, so kann nichts dazu gesagt werden, da nicht bekannt ist, was für ein Einkommen Person A hat. Da diese Person freiwillig Kleidung und Nahrung für Person B bezahlt hat, nimmt man an, dass das Einkommen nicht ganz niedrig ist, aber das muss durchaus nicht der Fall sein. Person B wird aber auf keinen Fall mehr als nur so einen verminderten Betrag erhalten, den jemand kriegt, der in einer Bedarfsgemeinschaft lebt (also ohne Stromanteil und ähnlichem).

Ansonsten kann noch Bafög, Wohngeld und GEZ-Befreiung beantragt werden (was mir jetzt so einfällt).

  1. Ist es möglich nachträglich das Kindergeld einzuklagen ?
    Wie erläutert zahlte Person A statt dem Vater die kompletten
    Ausgaben.

Das hätte sich Person A wohl vorher überlegen müssen.

Viele Grüße
Simsy

PS

Ansonsten kann noch Bafög, Wohngeld und GEZ-Befreiung
beantragt werden (was mir jetzt so einfällt).

Man kriegt auf keinen Fall alles gleichzeitig, aber ja vielleicht eins oder mehreres davon. Wenn man alles beantragt, hätte man wenigstens nichts verpasst.

MfG Simsy