Guten morgen zusammen.Man kann ja jetzt rückwirkend bis 2001 KG beantragen. Wenn mir aber damals das KG gestrichen wurde , weil das Einkommen meines Kindes über der Einkommnensgrenze lag und ich keinen Widerspruch eingelegt habe, geht mir aus diesem Grund das KG endgültig verloren? Kann man da nichts mehr machen? Ich finde diese Regelung, wenn ich sie richtig verstanden habe ,total ungerecht.
die Sache sieht in der Tat schlecht aus, zumal ich mich da an einen Fall erinnern kann zudem es ein hässliches höchstrichterliches Urteil das BFH gibt, wonach selbst Rentennachzahlungen die mehrere Jahre betreffen als Einkünfte im Jahr der Auszahlung gelten und damit eine Überschreitung der Schwelle bewirken können. In dem Urteil zu VIII R 76/01 finden sich dann auch noch weitere Hinweise zum Thema Einkommen und Kindergeld, die dir ggf. die Sache etwas erklärlich machen.
Gruß vom Wiz
Guten morgen zusammen.Man kann ja jetzt rückirkend bis 2001
KG beantragen. Wenn mir aber damals das KG gestrichen wurde ,
weil das Einkommen meines Kindes über der Einkommnensgrenze
lag und ich keinen Widerspruch eingelegt habe, geht mir aus
diesem Grund das KG endgültig verloren? Kann man da nichts
mehr machen? Ich finde diese Regelung, wenn ich sie richtig
verstanden habe ,total ungerecht.
Guten morgen zusammen.Man kann ja jetzt rückwirkend bis 2001
KG beantragen. Wenn mir aber damals das KG gestrichen wurde ,
weil das Einkommen meines Kindes über der Einkommnensgrenze
lag und ich keinen Widerspruch eingelegt habe, geht mir aus
diesem Grund das KG endgültig verloren? Kann man da nichts
mehr machen? Ich finde diese Regelung, wenn ich sie richtig
verstanden habe ,total ungerecht.
dein kind verdient schon und das kg bekommst du gestrichen weil dein kind zuviel verdient.
und jetzt willst du auch noch geld
Ich finde
dein verhalten
total ungerecht.
und dann noch im nachhinein.
scheinst wohl geld zu brauchen?!
Hallo Michi, ich fürchte du bist schlecht informiert,desshalb ignoriere ich einfach mal deine etwas unverschämte Antwort.
Ich hoffe es melden sich noch eine paar Leute , die sich damit auskennen.
LG Anna
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
ich nehmen an, Sie wollen sich dabei auf das neue Urteil des Bundesverfassungsgerichts berufen, nach welchem auch die SV-Beiträge vom zu berücksichtigenden Einkommen abgezogen werden müssen.
In diesem Fall haben Sie schlechte Karten. Das Urteil gilt nur für laufende Verfahren oder Verfahren, bei denen noch kein bestandskräftiger Bescheid erteilt wurde. Dies geht aus einer Weisung des Bundesamtes für Finanzen vom 17.06.2005 hervor.
Ihr Kindergeldanspruch wurde bereits im Jahr 2001 bestandskräftig abgelehnt - was nach den damaligen Rechtsvorschriften bzw. deren Auslegung völlig in Ordnung war.
Es wird immer Regelungen geben, die man in der Vergangenheit hätte gut gebrauchen können. Daran lässt sich leider nichts ändern.