Hallo,
ist es nötig Kindergeld jährlich neu zu beantragen, wenn sich das Kind in der Ausbildung befindet und dem Antrag bereits einmal stattgegeben wurde? Schließlich wird auch ein Ausbildungsnachweis ausgefüllt in dem die Angaben für die kommenden Jahre gemacht werden?!
Ich frage deshalb, weil ich zwei gegensätzliche Aussagen von den jeweiligen Sachbearbeitern erhalten habe… Wie ist die eindeutige gesetzliche Regelung?
Mfg - JENS