Kindergeld obere Verdientsgrenze?!

Hallo,

ich habe im Jahr 2011 Kindergeld bezogen. Nun soll ich nachweisen, was ich verdient habe.
Das sind insgesamt 3372,02 € aus drei Minijobs, 3333,24 € Halbwaisenrente , 1194 € Bafög(mit Darlehen) und 1876 € Bafög (reiner Zuschuss ohne Darlehen „Schülerbafög“).
Macht zusammen: 9775,26 €.

Abzüglich des „Freibetrags“ von 8004 € bleiben noch 1771,26 € übrig. Nun habe ich Werbungskosten angegeben und zwar die einfache Anfahrt zur Uni mit 26kmx51 Tagex0,30 € = 397,8 €.
Außerdem einen Laptop für die Uni (inkl. Rechnung) von 214 €.
Und dann wären da noch die drei Minijobs mit Anfahrt:

  1. 42km x 78 Tage x 0,3 € = 982,8 €
  2. 50km x 12 Tage x 0,3 € = 180 €
  3. 36km x 11 Tage x 0,3 € = 118,8 €
    Ist alles zusammen:
    1893,4 €, demnach wäre ich wieder in den Grenzen und mein Kindergeld „gerettet“, nun bin ich aber nicht sicher ob ich die einfach Anfahrt zu meinen Arbeitsorten absetzen darf. Allerdings ging das natürlich stark ins Geld bei der Entfernung. Meine Berechnungsgrundlage habe ich aus dem Netz zusammengesucht.

Geht meine Rechnung so auf oder muss ich anders rechnen?!

Nein, so nicht.

Was genau stimmt denn nicht?!

Das Bafög mit Darlehen wird ja nur zur Hälfte angerechnet so wie ich es gelesen habe.
Der Laptop war günstiger als 401 € und darf somit komplett abgesetzt werden und die Anfahrt zur Uni bzw. der Arbeitsstätte darf in einfacher Fahrt (pro km 0,30€) angerechnet werden oder etwa nicht?!

Die Antwort hilft mir so nicht weiter :frowning:

Nein, so nicht.

Die aufgeführten Werbungskosten können nicht abgesetzt werden.

Sorry, kenne mich nur mit Elterngeld aus.
Aber vielleicht mal zum Steuerberater gehen. Hab ich damals auch gemacht und der weiß gleich was man wie ansetzen kann, legt gleich Einspruch ein und kümmert sich darum.
Hat man keinen Stress. Lieber doch dem Steuerberater Geld zahlen und regelmäßig Kindergeld bekommen, als umgekehrt. lg