Hallo,
ich habe im Jahr 2011 Kindergeld bezogen. Nun soll ich nachweisen, was ich verdient habe.
Das sind insgesamt 3372,02 € aus drei Minijobs, 3333,24 € Halbwaisenrente , 1194 € Bafög(mit Darlehen) und 1876 € Bafög (reiner Zuschuss ohne Darlehen „Schülerbafög“).
Macht zusammen: 9775,26 €.
Abzüglich des „Freibetrags“ von 8004 € bleiben noch 1771,26 € übrig. Nun habe ich Werbungskosten angegeben und zwar die einfache Anfahrt zur Uni mit 26kmx51 Tagex0,30 € = 397,8 €.
Außerdem einen Laptop für die Uni (inkl. Rechnung) von 214 €.
Und dann wären da noch die drei Minijobs mit Anfahrt:
- 42km x 78 Tage x 0,3 € = 982,8 €
- 50km x 12 Tage x 0,3 € = 180 €
- 36km x 11 Tage x 0,3 € = 118,8 €
Ist alles zusammen:
1893,4 €, demnach wäre ich wieder in den Grenzen und mein Kindergeld „gerettet“, nun bin ich aber nicht sicher ob ich die einfach Anfahrt zu meinen Arbeitsorten absetzen darf. Allerdings ging das natürlich stark ins Geld bei der Entfernung. Meine Berechnungsgrundlage habe ich aus dem Netz zusammengesucht.
Geht meine Rechnung so auf oder muss ich anders rechnen?!
