Kindergeld Patchworkfamilie

Frau M. ist geschieden und hat ein Kind aus erster Ehe (5 Jahre alt).
Beide Elternteile haben das Sorgerecht.

Herr O, bei dem Frau M. und das Kind seit längerem im Haushalt wohnt, will nun die Frau M. heiraten. Er ist Landesbeamter in Baden-Württemberg, sie ist Teilzeitkraft (Angestellte, nicht öffentlicher Dienst).

Kann Herr M. nach der Heirat für dieses Kind (weil es in den gemeinsamen Haushalt aufgenommen wurde) denn Leistungen irgendwelcher Art beantragen oder geht das nur für gemeinsame Kinder von O. und M.?

Kann Herr M. nach der Heirat für dieses Kind (weil es in den
gemeinsamen Haushalt aufgenommen wurde) denn Leistungen
irgendwelcher Art beantragen oder geht das nur für gemeinsame
Kinder von O. und M.?

Geht meine ich nur wenn M. auch das Sorgerecht hätte - bei mir ist es ähnlich, nur hat meine Frau das alleinige Sorgerecht - d.h. nur Sie kann Anträge stellen da Sie das Sorgerecht hat.

mfg

Tanima