Frau M. ist geschieden und hat ein Kind aus erster Ehe (5 Jahre alt).
Beide Elternteile haben das Sorgerecht.
Herr O, bei dem Frau M. und das Kind seit längerem im Haushalt wohnt, will nun die Frau M. heiraten. Er ist Landesbeamter in Baden-Württemberg, sie ist Teilzeitkraft (Angestellte, nicht öffentlicher Dienst).
Kann Herr M. nach der Heirat für dieses Kind (weil es in den gemeinsamen Haushalt aufgenommen wurde) denn Leistungen irgendwelcher Art beantragen oder geht das nur für gemeinsame Kinder von O. und M.?