Kindergeld polen

Schönes neues jahr nochmal allen lesern…

Folgendes problem:

Ich bin geschieden seit 2005 und meine ex-frau ist mit meiner zustimmung damals mit unserem gemeinsamen sohn zurück nach polen gegangen.Seid Februar 2006 bekomme kein kindergeld mehr für meinen sohn.Übrigens ich gehöre zu den guten vätern die regelmässig ihren unterhalt bezahlen nach der düsseldorfer tabelle(auch nach polen).Besuche ihn auch regelmässig so wie ich kann.

Das hauptproblem:

Aufgrund das polen in der eu ist,habe wieder kindergeld beantragt,wobei sie mir in polnischer sprache 2 formulare e401,411 schickten.Diese habe schon 2 mal an meine exfrau geschickt sie solle das doch bei den polnischen behörden ausfüllen lassen.Diese sind leider immer untergetaucht,weil ich anehme sie gönnt mir das geld nicht obwohl das ich auch regelmässig überweissen würde.jetzt meine frage welche behörde in polen landkreis lubelski ist zustaändig die formualre auszufüllen?was benötigt man?Geht das ausfüllen gleich vor ort?mein sohn ist 6 jahre alt wohnt in der nähe lublin

dankeschön im voraus

Hallo Platoon,
auch Dir ein frohes und gesundes neues Jahr.

An Deiner Stelle würde ich einfach mal bei der Polnischen Botschaft anrufen, den Fall kurz schildern und um Hilfe bitten.

Die Mitarbeiter der Botschaften sind i. d. R. sehr nett und helfen zumindest mit den korrekten Ansprechstellen gern weiter.

Dir viel Erfolg wünscht BM

Hallo,
ich dachte immer das KIND müßte in Deutschland leben um Kindergeld zu bekommen.Ist das jetzt nicht mehr so?
Ich mußte nämlich einen Haufen Kindergeld zurückzahlen, weil ich mit meinen Kindern in Indien war,obwohl wir immernoch hier unseren Wohnsitz hatten… :frowning:(
Bei Gericht wurde mir erklärt, dass das Kind mehr als 6 Monate im Jahr in Deutschland leben müsse.
Gruß,
Claudia

Hallo Claudia,
diese Frage könnte nur die Kindergeldzahlstelle beantworten, da ich nicht weiß, inwieweit bilaterale Verträge da noch eine Rolle spielen.
Du hast Recht. Mir persönlich ist ebenfalls ein Fall bekannt, Reiseleiterin, Hauptwohnsitz in Deutschland, Arbeitgeber in Deutschland, eingesetzt in der Dom. Rep., erhält für ihre Tochter, die mit im Ausland ist, auch keinen Cent Kindergeld. Der Auslandseinsatz ist befristet. Aber wie gesagt, da bin ich kein Experte.
Schönes WE wünscht BM

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Hallo auch!

Ich dachte auch, daß das Kind in D leben müßte. Kenne eine Familie, die jetzt nach Israel sind und das Kigeld nicht beantragen, obwohl ihr Wohnsitz noch in D usw.
Andererseits hört man, daß wenn man da nicht so viel Einblick zu läßt, es auch keinem Auffallen würde. Aber wenn hier von Rückzahlung geschrieben wird ist das ja doch etwas anderes.

Ob sich das mit der EU jetzt geändert hat weiß ich auch nicht.

Noch schöne Neujahrsgrüße Karamall

Servus,

Kindergeld wird gezahlt, wenn das Kind in der EU oder im EWR (= EU plus EFTA ohne Schweiz, d.h. zuzüglich Norwegen, Island, Liechtenstein) einen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt hat.

Schöne Grüße

MM

Hi,

Wohnsitz genügt nicht! Dauernder Aufenthalt ist entscheidend. Ein Freund von mir muß auch gerade rückzahlen, da er mit Tochter in Japan lebt. Alle haben festen Wohnsitz in Deutschland und die Firma für die er im Einsatz ist, ist auch Deutsch.
Nur das Erziehungsgeld wurde Weltweit ausbezahlt.Aber das gibts ja jetzt nicht mehr.
Gruß,
Claudia

Servus,

erstens zum jetzt neuen Thema „Anspruchsberechtigter“ - das Thema war bis eben noch die Frage, wo das Kind lebt:

Wohnsitz genügt nicht!

Doch, hier ist die Quelle:

http://www.gesetze-im-internet.de/bkgg_1996/__1.html

Die Sache mit dem Wohnsitz bezieht sich aber - genau wie im ESt-Recht - nicht auf irgendwelche Meldezettel, sondern auf den Sachverhalt. Im von Dir zitierten Fall ist vermutlich der Familienwohnsitz in D aufgegeben worden. Da kann man sich dann melden, wo und wie man will, es hilft nichts.

Auch für die Kinder gilt das übliche Kriterium „Wohnsitz oder dauernder Aufenthalt“ wie bei der unbeschränkten Steuerpflicht:

http://www.gesetze-im-internet.de/bkgg_1996/__2.html

Wobei die Ausweitung von D auf EU/EWR meines Wissens nicht im BKGG, sondern per Rechtsverordnung vorgenommen worden ist. Die such ich jetzt aber nicht, dafür gibts genügend seriöse sekundäre Quellen.

Die spielt im neu eingeführten Fall „Japan“ auch keine Rolle.

Schöne Grüße

MM

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Dankeschön für die vielen antworten,das hielft mir nicht weiter.Brauche jemand wo sich in polen mit dem Ämter da auskennt,bzw kontackte hat.Oder erfahrungsberichte mit dem ausfüllen der beiden formulare e 401,e411 in polen bei den behörden.

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