Liebe Wer-weiss-was Gemeinde,
könnt Ihr mir bitte bei der folgenden Frage weiterhelfen. Ich studiere in Frankreich und absolviere ein 3-monatiges Pflichtpraktikum in London. Meine Eltern leben ganz normal in Deutschland, bisher bekam ich folglich problemlos Kindergeld. Nun liegt die Vergütung für mein Praktikum leider ein wenig über der Kindergeldgrenze. In Anbetracht der Lebenshaltungskosten in London, sowie der mir entstandenen Kosten durch den Umzug, bleibt mir davon jedoch nicht viel. Dies ist vor allem ein Problem, da ich mit dem Praktikum meine hohen Studiengebühren bezahlen wollte.
Gibt es irgendeine Möglichkeit, die Umzugskosten, einen Teil der erhöhten Lebenshaltungskosten oder die Studiengebühren auf das Einkommen anzurechnen, um weiterhin Kindergeld zu bekommen?
Bereits im Voraus vielen Dank für Eure Hilfe
Liebe Wer-weiss-was Gemeinde,
könnt Ihr mir bitte bei der folgenden Frage weiterhelfen. Ich
studiere in Frankreich und absolviere ein 3-monatiges
Pflichtpraktikum in London. Meine Eltern leben ganz normal in
Deutschland, bisher bekam ich folglich problemlos Kindergeld.
Nun liegt die Vergütung für mein Praktikum leider ein wenig
über der Kindergeldgrenze. In Anbetracht der
Lebenshaltungskosten in London, sowie der mir entstandenen
Kosten durch den Umzug, bleibt mir davon jedoch nicht viel.
Dies ist vor allem ein Problem, da ich mit dem Praktikum meine
hohen Studiengebühren bezahlen wollte.
Gibt es irgendeine Möglichkeit, die Umzugskosten, einen Teil
der erhöhten Lebenshaltungskosten oder die Studiengebühren auf
das Einkommen anzurechnen, um weiterhin Kindergeld zu
bekommen?
Am besten mal bei der Kindergeldstelle anfragen. Das liegt ziemlich kompliziert. Pauschal würde ich sagen: Nein. Eine Einkommensgrenze ist dafür da. Aber es gibt im Sozialversicherungsystem auch Anrechnungen der Ausgaben.
Viel Erfolg
jocki