Hallo
Mein Sohn im dezember 22 geworden hatte Anspruch auf Kindergeld. Im DEZEMBER kam die Aufforderung diverse Nachweise einzureichen. Da wir dies nicht können wird das Kindergeld eingestellt. Nun stellen sie das Kindergeld einfach Rückwirkend zum September ein? Ich konnte die Überzahlung somit überhaupt nicht verhindern. Ist das überhaupt rechtens? Für mich sieht es so aus als wenn im September vergessen wurde mir das mitzuteilen. Nun ja dann fordern wir es zurück. Sind ja nur 3 Monate. Glück gehabt. Das Geld ist natürlich mit in seinen Lebensunterhalt eingeflossen und ich sitze jetzt auf den Schulden. Weiss jemand Rat?
Servus,
„Diverse Nachweise“ ist viel zu allgemein. Wenn ab September die Voraussetzungen für einen Anspruch nicht mehr erfüllt waren, ist das Kindergeld seither überzahlt und wird gem. § 37 Abs. 2 AO zurückgefordert.
Ich glaube kaum, dass Du den 18. Geburtstag Deines Sohnes „vergessen“ hast. Und seither ist der Kindergeldanspruch halt an ein paar Bedingungen geknüpft.
Selbstverständlich kannst Du versuchen, Dich auf Entreicherung im Sinn von § 818 Abs 3 BGB zu berufen. Wenn die Überzahlung aber erfolgt ist, weil Du Deine Mitwirkungspflicht gem § 68 Abs. 1 EStG verletzt und eine Änderung nicht rechtzeitig und unaufgefordert mitgeteilt hast, wird das nicht klappen. Maßgeblich ist dabei nicht, wie es für Dich aussieht, sondern wie es tatsächlich gewesen ist.
Schöne Grüße
MM
Na und? Wo ist denn das Problem? Man hat es zuviel bekommen also hat man es doch über? Oder stand da jemand mit der Knarre gedroht und hat zum sofortigen Verplembern aufgefordert?
Grüße
Das Geld wurde zum Lebensunterhalt genutzt und an anderer Stelle gegengerechnet. Wo man es aber nicht erstattet bekommt. Also nix über
Nein den 18. hab ich nicht vergessen. Das Kindergeld war bis dez. 2016 bewilligt.
Nun aber plötzlich erfüllt er nicht den Vorraussetzungen. Wir konnten uns somit nicht vor einer Überzahlung schützen. War da immer vorsichtig.Hab lieber doppelt belegt wenn was gefragt war
Wenn hier tatsächlich kein Anspruch auf Kindergeld besteht (was ja auch noch zu prüfen wäre), sollte man einen Abzug von Unterhaltsaufwendungen nach § 33a (1) EStG prüfen.
Den Anspruch auf Kindergeld hat im Übrigen nicht der Sohn, sondern die Eltern.
Servus,
ja, wenn die Voraussetzungen wegfallen, ist das immer von einem Tag auf den anderen. Aber gewusst hast Du das schon, wenn er z.B. das Studium abgebrochen oder eine Ausbildung abgeschlossen hat oder irgendwas anderes war.
Dass Du erst jetzt erfahren hast, dass Dein Junior seit September nicht mehr studiert, glaube ich nicht.
Schöne Grüße
MM
Also ich kann nur sagen das sich seid 2 Jahren seine Lebenssituation nicht geändert hat.
Weder neues Studium noch neue Lehre. Ich sag ja ,…ich konnte es nicht ahnen
Wenn die andere Stelle z.B. das Jobcenter ist, empfiehlt sich neben einem Einspruch ein Antrag auf Billigkeitserlass nach § 227 AO. Denn falls die Anspruchsgrundlgen entfallen waren, hilft auch kein Einspruch. Ist das Geld aber beispielsweise bei ALG-II angerechnet worden, wäre die Rückforderung unbillig, weil der ALG-II-Bescheid rückwirkend nicht entsprechend nach oben korrigiert wird.
Grüße
Servus,
jetzt lass Dir doch nicht alles krümelweise aus der Nase ziehen, dieses Herumraten macht überhaupt keinen Spaß.
Welche Nachweise wofür wurden angefordert und konnten nicht vorgelegt werden??
Wie ist die rückwirkende Aberkennung des Anspruchs auf dem Bescheid begründet??
Schöne Grüße
MM
sicher. aber nur, wenn du auch mit einzelheiten rausrückst.
Er bekommt Lebensunterhalt vom Jobcenter und Kindergeld wird ihm dort angerechnet.Nun da er nicht aktiv nach einer Lehrsztelle sucht kann er keine Bewerbungen vorlegen. Das ist der Grund warum das Kindergeld eingestellt wurde. Nun hab ich ihm das Kindergeld immer gegeben . Zurückfordern tun sie es jetzt von mir. Obwohl ich mich immer an alles gehalten habe. Nunja aber das ist jetzt wohl mein Pech…von dem Jungen werd ich es nicht bekommen können. Seine Lebenssituation ist zur Zeit so schwierig das sich so schnell nichts ändern wird.