Kindergeld - Rückforderung / Einkommensgrenze

Hallo,

angenommen jmd hat 2010 im Juli seine Berufsausbildung abgeschlossen, während dieser Zeit (Jan-August) auch Kindergeld (nach EStG) bezogen. Im August wurde ein geringfügig vergütetes Praktikum absolviert. Im September wurde ein Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses aufgenommen. Aufgrund des deutlich höheren Einkommens wurde für diese Zeit kein Kindergeld mehr beantragt.
Im Februar 2012 könnte nun die Familienkasse die Rückforderung für bezogenes Kindergeld von Jan-Aug 2010 fordern. Begründet wird dies damit, dass das gesamte Jahr 2010 betrachtet werden müsse und somit im Nachhinein die Einkommensgrenze überschritten wurde und somit zurückgefordert werden müssen.

Ist dieses Verfahren so rechtens? Werden nicht nur die Monate berücksichtigt in denen KiG bezogenen wurde oder gelten die Monate Sept-Dez auch, da hier dem Grund nach Kindergeldanspruch bestanden haben könnte?

Vielen Dank für eure Meinungen!