Guten Tag liebe Mituser.
Ich habe bereits dieses Thema schon ein mal angesprochen. Leider ist es schon ein wenig her und der Beitrag bereits im Archiv. Gerne würde ich dort anknüpfen aber es geht wohl nicht ( bzw. ich weiß nicht wie ) deshalb nochmal neu.
Wieso wird das Kindergeld von einem Azubi für 2005 zurück gefordert ? Ich gebe mal hier die Einnahmen des Azubis vielleicht könnt Ihr mir da weiter helfen.
Bruttoarbeitslohn 10.182,79 Euro
Arbeitsnehmeranteil ges. Rentenvers. 992,81 Euro
Arbeitgeberanteil somit gleich hoch.
Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversich.beitrag 1.155,01 Euro
( ohne Zeile 22 + 23 also die 992,81 vom AN u. AG )
So wie ich es kenne, wird jetzt 10.182,79 - 992,81 - 1.155,01 - 920
( Werbepauschbetrag ) = 7.114,97 Euro gerechnet und somit bleibt der Azubi innerhalb der Freigrenze von 7.680 Euro.
Ist das so richtig oder wurde was übersehen ??
Wenn wir schon dabei sind, was darf alles als Sozialversicherungsbeitrag abgezogen werden ?
Vielen Dank im Voraus für jede weiterführende Antwort.
Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrükt.
Dann werden die Werbungskosten in Höhe des Arbeitnehmer-Pauschbetrag abgezogen und der musste doch auch so hoch sein oder nicht ?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
So wie ich es kenne, wird jetzt 10.182,79 - 992,81 - 1.155,01- 920
( Werbepauschbetrag ) = 7.114,97 Euro gerechnet und somit
bleibt der Azubi innerhalb der Freigrenze von 7.680 Euro.
Ist das so richtig oder wurde was übersehen ??
Sieht ok aus.
Wenn wir schon dabei sind, was darf alles als
Sozialversicherungsbeitrag abgezogen werden ?
Die gesetzlichen Abzüge, wie Du sie angegeben hast.
Wieso wird das Kindergeld von einem Azubi für 2005 zurück
gefordert?
Kann es sein, dass es in 2005 das Kindergeld nicht für das ganze Jahr gab?
Ausbildungsende oder Ausbildungsbeginn im Kalenderjahr?
Dann werden nämlich die Freigrenze von 7.680 € und die 920 € entsprechend gezwölftelt.
Aber auch hierfür gäbe es eventuell noch Möglichlkeiten.
Oder gab es andere Einkünfte wie Zinsen, (Halb-)Waisenrente, …?
Oder die Familienkasse hat keine Unterlagen zur Höhe der gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen bekommen?
Also sämtliche Lohnabrechnungen + Jahresbescheide wurden der Familienkasse vorgelegt. Die Zahlen die hier angegeben wurden liegen auch vor.
Ich verstehe selber nicht wieso die Rückforderung besteht. Zinsen oder ähnliche Sachen gabs nicht.
Das Kindergeld wurde für das ganze Jahr gezahlt. Hinzukommt, dass der Azubi Mitte 2006 ( Juni ) ausgelernt hat und danach fest angestellt wurde. Selbst für dieses Jahr wird zurück verlangt ( für den Zeitraum wo er richtig angestellt war ist ja auch verständlich )aber anscheinend wurde da nicht mal anteilig gerechnet. Wieso weshalb kann ich nicht sagen. Am Montag wollen wir dahin -> und deshalb wollte ich mich ein wenig vergewissern ob wir was übersehen haben.
Also sämtliche Lohnabrechnungen + Jahresbescheide wurden der
Familienkasse vorgelegt. Die Zahlen die hier angegeben wurden
liegen auch vor.
Ich verstehe selber nicht wieso die Rückforderung besteht.
Zinsen oder ähnliche Sachen gabs nicht.
Das Kindergeld wurde für das ganze Jahr gezahlt.
Dann verstehe ich es zumindest von hier aus nicht.
Hinzukommt, dass der Azubi Mitte 2006 ( Juni ) ausgelernt hat und danach
fest angestellt wurde.
Jedes Jahr ist eine Baustelle für sich.
Selbst für dieses Jahr wird zurück verlangt (für den Zeitraum wo er richtig angestellt war,
ist ja auch verständlich)
Ja.
aber anscheinend wurde da nicht mal
anteilig gerechnet. Wieso weshalb kann ich nicht sagen.
Juni 2006, dann gelten von der Einkunftsgrenze und der Werbungskostenpauschale nur je 6/12.
Es zählen nur die Einkünfte während des Kindergeldbezugs.
Die Einkünfte in der übrigen Zeit bleiben aus Sicht des Kindergelds unberücksichtigt.
Am Montag wollen wir dahin -> und deshalb wollte ich mich ein
wenig vergewissern ob wir was übersehen haben.
Gute Idee.
Ab Mitte 2006 ( Juni ) ausgelernt hat und danach fest angestellt
Da dürfte sich eine Steuererklärung für 2006 lohnen.
Es steht im Bescheid der Familienkassen im Grunde immer drin, warum die Rückforderung besteht. Vielleicht sind noch andere Einkünfte / Bezüge vorhanden.
Mit den bisherigen Angaben kommen wird leider nicht weiter.
Es steht im Bescheid der Familienkassen im Grunde immer drin,
warum die Rückforderung besteht. Vielleicht sind noch andere
Einkünfte / Bezüge vorhanden.
Mit den bisherigen Angaben kommen wird leider nicht weiter.
Im Bescheid steht:
Das Einkommen überschreitet den Grenzbetrag. Soweit Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung gezahlt wurden, wurden diese in Höhe des Arbeitnehmeranteils berücksichtigt. Die Werbungskosten wurden in Höhe des Arbeitnehmer-Pauschbetrages dem Zeitraum berücksichtigt.
Aufhebung nach §70 Abs. 4 EStG
Und trotzdem die Rückforderung -> Ich verstehe es nicht
Keine Erklärung der Rechnung bzw. um wie viel es überschritten ist, keine Details. Egal wie ich rechne, kann ich dieses Ergebnis nicht nachvollziehen.
Hallo!
Nachdem ich mir alle Antworten durchgelesen habe, habe ich eine Frage.
Kann es sein, dass das Kind im Kalenderjahr 2005 das 18. Lebensjahr vollendet hat? Somit würde sich nämlich die Einkommensgrenze bzw. die Werbungskostenpauschale ändern.