Hallo,zusammen
mein Problem besteht darin,2007 wurde mein Anspruch auf Kindergeld verwehrt,wegen zu hohem Einkommen,trotz Ausbildung. Heute bekomme ich meinen Steuerbescheid,für 2008 (zuversteuerndes Einkommen 7439 Euro.heißt das ich für 2008 Kindergeld nachträglich beanttragen kann(2008)noch in der Ausbildung,diese endete März 2009. Für euere Hilfe wäre ich sehr dankbar.
nochmal zum Steuerbescheid,wenn das Finanzamt Berufsausbildungskosten steuermindert,akzeptiert ,ist nicht auch diese für die kindergeldkasse bindend.Für euere Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Grüße GSRGELB
Hallo,einfach Antrag stellen und sehen was passiert .
Glaube tue ich da aber weniger dran .
MfG
Hallo,
Das Kindergeld ist eine steuerliche Leistung, daher gelten die gleichen Fristen.
Du kannst 4 Jahre zurück beantragen.
Die Voraussetzungen müssen natürlich vorgelegen ahben. Also Ausbildung/Studium udn das Referenzeinkommen (7.680,- Euro) darf nciht überschritten sein.
LG S.Kirscht
Ja sicher, einen Kindergeldanspruch kann man vier Jahre rückwirkend beantragen. Drucke dir bzw. deinen Eltern auf der HP www.familienkasse.de einen Antrag auf Kindergeld aus, eine Erklärung zu den Einkünften und einen Nachweis über die Ausbildung. Am besten Kopie vom Ausbildungsvertrag und Kopie vom Abschluss. Und natürlich den Steuerbescheid, ich denke, dann müsste alles zusammen sein und die Familienkasse kann den Antrag deiner Eltern für dich prüfen.
Viel Glück!
Das gleiche gilt natürlich auch für 2007 und bis März 2009. Für 2009 solltest du evtl. noch eine Erklärung zu den Werbungskosten mit ausdrucken und die letzte Gehaltsabrechnung mit den Jahresbeträgen beifügen.
Gruß
juliatimlea
2008 war die Grenze bei 7680 EUR - Brutto wohl gemerkt. Wenn man drüber liegt besteht wohl kaum ne chance eine rückerstattung wirksam zu machen. Bei 7439 EUR kannst auf jeden einen Antrag stellen und eine Kopie des Steuerbescheids beilegen, auch wenn du noch in der Ausbildung bist, das is egal!