Ich habe seit ca. 6 Monaten meine Mutter unterstützt indem ich ihr mein Kindergeld überlassen habe. Problem an der ganzen Sache ist , das es von dem Harz4 Regelsatz abgezogen wurde weil es als Einkommen eingestuft wird. Kann ich das Kindergeld irgendwie rückwirkend ausgezahlt bekommen?
Hallo , soviel ich weiß nein , aber erkundige dich nochmal .bei jemanden anders.Lg
Hallo Igor,
leider nein, denn das Kindergeld stand deiner Mutter als Einkommen zur Verfügung. Es wurde daher wie jedes andere Einkommen mit dem Regelsatz verrechnet.
Da es bereits von der Familienkasse ausgezahlt wurde, kannst du es jetzt nicht mehr zurückfordern.
Viele Grüße,
Syrtox
Ich hätte vielleicht noch dazu schreiben sollen , das ich alleine wohne . Somit steht das Kindergeld ja mir und nicht meiner Mutter zu. Das Geld , dass abgezogen wurde, wurde ja so gesehen vom Sozialamt einbehalten .
Meine Idee war jetzt dieses Geld ausgezahlt zu bekommen . In diesem Fall egal ob vom Sozialamt oder der Familienkasse. Entsprechender Antrag ist schon gestellt und in Bearbeitung. Habe ich also Aussichten auf Erfolg ?
von wem willst Du das ausgezahlt bekommen ?
Das kann Dir höchstens deine Mama wieder zurückgeben. Vom Amt bekommst Du das sicher nicht 2mal
Grüße
Uli
Sofern die Anspruchsvorraussetzungen vorliegen, kannst du einen Antrag auf Abzweigung des Kindergeldes stellen.
Jedoch rückwirkend wird dir nichts ausgezahlt.
Es wurde ja verrechnet. So gesehen hat es keiner bekommen , weder meine Mutter weil es abgezogen wurde und ich auch nicht weil es auf das Konto meiner Mutter überwiesen wurde.
dann probiers doch nochmal beim Amt. Irgendwie musst Du aber dann erklären, wie das verrechnet worden ist.
Viel Glück
Uli
Sehr geehrter Ratsuchender,
bitte beachten Sie, dass hier keine Rechtsberatung stattfinden kann. KOstenlose Rechtsberatung ist nicht zulässig. Ich kann daher Ihre Frage nur allgemein beantworten.
Geldzuflüsse im SGB II sind grundsätzlich als EInkommen anzurechnen.So wäre dies auch bei der Überlassung des Kindergelds an die eigene Mutter. Das Kindergeld kann in diesem Fall nicht nochmals von der Familienkasse gefordert werden, nur ggf. von der Mutter.
Demgegenüber kann das Kindergeld aber nicht als Einkommen angerechnet werden, wenn es nur als Darlehen überlassen wurde. Dh. wenn von vornherein eine Rückzahlung erfolgen sollte. Dies ist am besten schriftlich nachzuweisen.
Leben Kind und Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft wird das Kindergeld ebenfalls angerechnet.
da kann ich nichts zu sagen. denn aus dem alter bin ich raus
Also erst einmal: Kindergeld steht nicht den Kindern zu, sondern den Eltern. Hier wird oft die Sachlage verkannt. Und es ist richtig, dass Kindergeld bei Hartz IV als Einkommen (ist es ja auch !!!) angerechnet wird. Ich weiß jetzt nicht, wie alt Du bist; trotzdem ist Kindergeld nur zahlbar an die Eltern, wenn die denn noch unterhaltspflichtig dem Kind gegenüber sind.
Heißt also: NEIN, Du kannst es nicht rückwirkend ausgezahlt bekommen, es sei denn, Du forderst dieses Geld direkt bei Deiner Mutter ein.
Habe ich leider keine Erfahrung mit, würde mich aber an die zuständige
Familienkasse wenden die müßten da helfen können.
Leider nein…