Kindergeld rückwirkend beantragen

Hallo,

Ich habe eine Frage bezüglich Kindergeld rückwirkend beantragen:

Bei mir stehen noch für mich Kindergeldzahlungen aus dem letzten Jahr für den Zeitraum August bis Dezember aus und ich wollte das beantragen. Nach einigen fragen in der Verwandtschaft und nach einigen gegoogle sieht mein Wissensstand so aus:

  1. Ich kann das Kindergeld für den Zeitraum beantragen
  2. Ich brauche meine Kindergeldnummer
  3. Ich muss das schriftlich machen

Jetzt sagen einige, ich könne es als Kind nicht selbst beantragen, der nächste sagt, das könne nur derjenige beantragen, der das bisher bekommen hat. Wiederum heißt es, ohne die Kindergeldnummer läuft garnix.

Daher ist meine Frage, wie weit diese Angaben stimmen? Ist es denn möglich, den Antrag ohne diese Nummer allein an die Familienkasse zu stellen? Oder muss das das Elternteil machen, welches auch vorher das Kindergeld bekommen hat? (Das wäre fast unmöglich, da ich mich mit diesen sehr verkracht habe)

Vielleicht könnt Ihr mir ja helfen.

Lieben Gruß

Hallo, Kleiner-Engel !
Es stimmt, dass Du das Kindergeld rückwirkend ausgezahlt bekommen kannst, ja !
ABER :
Was auch immer gelaufen ist - Deine Mutter muß den Antrag stellen, denn Du bist IHR Kind… offiziell steht dem Elternteil das KG zu, in dessen Haushalt das Kind lebt - wenn Du inzwischen einen eigenen Haushalt bewohnst, ist es kein Ding, das KG dann auf Dein Konto fließen zu lassen … nur, Deine Mutter ist auch hier Ansprechpartnerin.

Sollte aller guter Wille deinerseis nichts bringen, könntest Du immernoch zum Rechtspfleger gehen, und um einen Beratungshilfeschein ( kostenlose Beratung, sowie Schein ) für einen Rechtsanwalt erstellen lassen.
Möglicherweise bezahlst Du in der Kanzlei beim Anwalt einmalig 10 Euro Gebühr - aber immerhin keine 150,- Euro !

Ich wünsche viel Glück auf allen Ebenen - wie es auch kommt, bitte sachlich und ruhig argumentieren - es wird dann schon gut gehen !

Lieben Gruß sendet Andrea