Hallo liebe www-Gemeinde,
letztens habe ich folgendes aufgescghnappt:
Wenn man nur bis zur Mitte des Jahres Kindergeld bezogen hat (weil man dann z. B. 25 geworden ist o. Ä. ) und die Kindergeldkasse verlangt das Geld zurück, weil man angeblich in dem GESAMTEN Kalenderjahr (also bis Ende Dezember des Jahres) über diese Bemessungsgrenze hinaus verdient hat.
Darf dann die Kindergeldkasse das Einkommen für das gesamte Jahr berechnen, oder nur bis zum Datum, bis wo man kindergeldberechtigt war???
Beispiel: Kindergeldbezug bis 31.07. Ab dem 01.08. bis 31.12. dann viel verdient hat…
Darf dann die Kindergeldkasse die Beträge zwischen dem 01.08. und dem 31.12. noch mit berechnen und das gezahlte Kindergeld vom 01.01. bis 31.07. komplett zurückverlagen??? Auch wenn der Kindergeldanspruch nur bis 31.07. bestand???
Scheint sich für mich etwas unlogisch anzuhören…
Vielleicht hat ja jemand von euch Erfahrungen damit gemacht oder kann mir eine Seite im Internet zeigen, wo es einige Hinweise zu dem (oder einen ähnlichen) Sachverhalt gibt.
Vielen Dank schon mal im Voraus.
LG Chrischi