Kindergeld rückzahlung

Nun… ein freund von mir steckt in schwierigkeiten.

Er kommt aus einer nicht sehr intakten familie und zog deshalb in eine eigene wohnung. Da seine mutter kein konto mehr besaß verwaltete er das kindergeld das monatlich auf sein konto überwiesen wurde und zahlte es seiner mutter aus. Seine mutter machte dann abr schulden bei ihm und wollte es durch das Kindergeld wieder ausgleichen. Nun wurden die Kinder der Mutter entzogen. Das geld empfing den Sohn dennoch und er behielt es ein da seine mutter ihm das geld versprach. Seine mutter erhielt im gegenzug ein Schreiben in dem die fammilienkasse das geld zurückfordert.

Soweit die Situation. Dazu meine Frage:

In wie fern kann der Sohn nun zur Rechenschaft gezogen werden? kann er auf sein geld bestehen? es ist ja so das seine mutter das geld quasi ja schon ausgegeben hat und sie jetzt schulden bei der kasse hat. Kann die Kasse die schulden beim Kontobesitzer eintreiben obwohl er eig nichts damit zu tun hat? odr bleibt er dabei außen vor?

Sry das es ein bisschen chaotisch geschrieben ist^^

vielen dank schonmal für die Antworten :smile:

Sorry, da bin ich der falsche Ansprechpartner

Also er selbst hat erst einmal nichts zu befürchten. Da die Mutter Kindergeld Empfänger berechtigte war. Somit hätte sie es auch melden müssen, das sie keine Kinder mehr hat. Der Sohn hat ja nur sein Konto zur Verfügung gestellt. Zudem wurde er ja nicht angeschrieben.
Was er aber machen kann, ist einen eigenen Kindergeld Antrag stellen. Wenn es ein schrifftstück gibt in dem steht das die Mutter kein Sorge recht mehr hat. Kann er auch für sich selbst Kindergeld beantragen.

Also, ich bin kein Rechtsanwalt - aber so wie Du das schilderst sind das zwei paar
Stiefel: zum einen die Schulden der Mutter an den Sohn und zum anderen die
Zahlung vom Kindergeld. Sind keine Kinder vorhanden, wird kein Kindergeld
(mehr) bezahlt - zuviel gezahltes oder unrechtmäßig gezahltes wird sich der Staat
wieder holen - logisch. Adressat für die Forderung ist immer derjenige, an den die
Zahlung lief - in Deinem Fall also die Mutter. Wer da wo Schulden gemacht hat und
dafür das Kindergeld als Ausgleichszahlung behalten
hat ist egal. Der Sohn kann nur zur Rechenschaft gezogen werden, wenn er
Kindergeld direkt bezogen hat. Alle Aussagen hier sind unter Vorbehalt.

Viele Grüße,
Andreas

Hallo,

erstmal tausendmal sorry, dass ich nicht geantwortet habe. Ich hatte zunächst durch einen Umzug ganz lange kein Internet und habe dann irgendwie nur noch die nötigsten Mails der letzten Wochen/Monate beantwortet. Da ich gerade das erste Mal Zeit habe, alle meine unbeantworteten Mails anzusehen, fiel mir das gerade auf. Es ist ja inzwischen so lange her, dass eine Antwort wohl nicht mehr gebraucht wird, oder? Ansonsten einfach noch mal fragen.

Gruß,

Alexis