Kindergeld Rueckzahlung fordert Familienkasse

Nach Rueckkehr aus dem Ausland habe ich etwas ueber ein Jahr Kindergeld fuer meine beiden Kinder bekommen. Ich selbst war arbeitssuchend und nicht angestellt, also kein Einkommen. Da ich ueber 30 Jahre im Ausland taetig war und mir nach drei Besuchen bei HarzIV klar war dass ich dort weder mit einer neuen Vermittlung noch menschenwuerdigem Behandeln rechnen konnte, zog ich meinen Antrag auf Arbeitslosenhilfe zurueck und suchte selbst eine neue Taetigkeit. Mit 62 ist dies sehr schwer, fast unmoeglich. Im Januar wurde mir von einem Bekannten ein Job in Malaysia versprochen. Ich flog auf dessen Versprechen nach Kuala Lumpur und meldete mich vorher in meinem Wohnsitz ab. Meine Frau und zwei Kinder blieben erst in Deutschland. Nach zwei Wochen flog ich zurueck nach Deutschland da der Job erst im August verwirklicht werden konnte. Ich vergass nach einem Besuch im Stadtbuero das geschlossen war mich wieder anzumelden. Daraufhin fordert man jetzt das erhaltene Kindergeld Februar bis August von ueber Euro 2500 zurueck.
Inzwischen bin ich mit Familie zurueck in Asien, meine Frau und Sohn haben sich im August abgemeldet in Deutschland und sind mit mir zusammen abgereist.
Was kann ich tun denn die sofort faellig werdende Zahlung ist aufgrund meiner finanziellen Lage unmoeglich, abgesehen davon dass ich Einspruch erheben will. Der Beamte schrieb mir unter anderem: Die Festsetzung des Kindergeldes fuer Rachel und Karl … wird laut §70 Abs2 EStG wird ab Feb 2010 augehoben…Auch wenn Sie Einspruch erheben muessen Sie den Erstattungsbetrag laut Para 37 Abs.2 Abgabeordnung gleich begleichen.
Dem Staat das Arbeitslosengeld, Wohngeld zu ersparen, sich selbst um Arbeit kuemmern rentiert sich scheinbar ueberhaupt nicht den das ist jetzt fuer mich ein Tritt in den Hintern oder haette ich Asylant oder Nichtdeutscher sein muessen?

Hallo,
gegen die Rückforderung an sich werden Sie leider wohl nicht viel machen können.
Ansoruch auf Kindergeld besteht eben nur, sofern man seinen Wohnsitz in Deutschland hat.
Was die Rückzahlung an sich betrifft, so müssen Sie sich direkt an die Regionalkasse wenden, von der Sie die Zahlungsaufforderung erhalten haben.
Dort kann evtl. ein Aufschub bzw. Ratenzahlung vereinbart werden.

Gruß
juliatimlea

Wichtig: für den Kindergeldanspruch musst du in Deutschland „Steuerpflichtig“ sein, also hier deinen Wohnsitz haben. Wie lange haben die Kids im besagten zeitraum gewohnt?

Wichtig: für den Kindergeldanspruch musst du in Deutschland
„Steuerpflichtig“ sein, also hier deinen Wohnsitz haben. Wie
lange haben die Kids im besagten zeitraum gewohnt?

Hello
Danke fuer die Auskunft. Die Kinder waren durchgehend mit ihrer Mutter von Sept. 2008 bis Aug. 2010 in Deutschland. Ich ware auch durchgehend nur zwei Monate spaeter da und war im Januar 2010 fuer zwei Wochen in Malaysia.
Ich hatte bis Septemeber 2010 nie einen anderen Wohnsitz.

MfG
Erich