Guten Tag!
Wenn eine allein erziehende Mutter teilweise zu Unrecht Kindergeld bezogen hat, weil ihr-verrückterweise- ein Teil zu stünde aus dem Beschäftigungs- und Wohnland des Vaters- sagen wir mal Austria-
dann kriegt sie dieses zurück gezahlte Geld rückwirkend dann für max 5 Jahre aus Austria.
Nun würde ich gerne wissen, ob die selbe Verjährung in Deutschland gilt, 5 Jahre.
DAs ganze also am Ende und viel (EU- verdanktem) Stress lückenlos für alle fliesst.
Ich habe einiges gefunden zu Verjährung von Ansprüchen der Antragsteller, der Eltern, aber nicht eindeutig, dass hier tatsächlich auch in die andere Richtung die Verjährung von max 5 Jahren gilt.
Es darf vorrausgesetzt werden, dass es sich um keinen Betrugsfall handelt, sondern um mangelnde Information der Antragsteller.
Und wenn ich noch weiter fragen darf, wird das direkt zwischen den Ländern abgerechnet, oder kriegt der Empfänger von KG erst die Rechnung in Deutschland und kann dann sich das Fehlende in Austria selber holen?
Hoffe, es einigermaßen klar formuliert zu haben
Grüße,
Zahira