Kindergeld Rückzahlungsforderung

Hallo Liebe Gemeinde,

S hat das folgende Problem. Die Familienkasse fordert jährlich von S für das vergangene Jahr die Einkünfte und Bezüge seines Kindes darzulegen. S hat die notwendigen Unterlagen erstmalig nach Erhalt des Aufforderungsschreibens (05.05.2010) persönlich in den Fristenbriefkasten der Familienkasse (10.05.2010) eingeworfen.

Am 04. Oktober 2010 erhält S eine erneute Aufforderung zur Einreichung der Unterlagen zum 20.10.2010, da bisher keine Unterlagen eingegangen sein sollen. Also verschickt S diese am 10.10.2010 per Einschreiben mit Rückschein an die Familienkasse. Den Rückschein erhält er am 15.10.2010 unterschrieben zurück.

Am 23.10.2010 erhält S einen Brief von der Familienkasse in dem steht, dass die Festsetzung des Kindergeldes für das Jahr 2009 gemäß § 70 Abs. 4 EStG komplett aufgehoben wird, da keine Unterlagen eingegangen sind.

In der Rechtsbehelfsbelehrung steht geschrieben, dass er trotz Einspruchseinlegung den Erstattungsbetrag in Höhe von € 2068,00 sofort begleichen muss.

Was kann und sollte S als nächstes tun? Er ist Kindergeldberechtigt und hat die Unterlagen zum ersten Termin in den Fristenbriefkasten eingeworfen und beim zweiten mal fristgerecht per Einschreiben mit Rückschein verschickt. S hat weiterhin trotz Berufstätigkeit nicht die Möglichkeit den Betrag „vorerst“ zu begleichen.

Lg

Hallo,

S sollte einen Anwalt einschalten.

ot: Anwalt suchen…
Hallo,

S sollte einen Anwalt einschalten.

Du scheinst hier ja echt der neue oberchecker zu sein… Mann, für so einen tipp braucht keiner ein forum aufsuchen!

Grüße Fred

1 Like

Scheint das so?
Na wenn der alte Oberchecker das sagt, wir das wohl stimmen. *g*

S bleibt wohl nichts anderes übrig als sich einen Anwalt zu nehmen, oder? Klar, S kann sich noch mehr Tipps anhören. Aber diese werden S nicht weiter bringen.
Was meint denn der alte Oberchecker?

Gruss

Was ist denn auf dem Rückschein vermerkt ?
Hallo,

Sofern in dem / den Anschreiben von der Familienkasse nicht explizit
genannt war, die Unterlagen persönlich vorzulegen, könnte der Rückschein von dem Einschreiben doch schon mal beweisen, das zu einem bestimmtem Datum eine Sendung in Empfang genommen wurde.
( Es ist mal davon auszugehen, das die Anschrift korrekt war und der Brief sein Ziel auch fand )

Dann könnte zunächst mal Widerspruch gegen die Forderung eingelegt werden. ( zumindest versuchen und schauen, ob der Rückschein des Einschreibens zunächst eine interne Suche nach dem Brief bewirken kann. )
Optimal wäre es , wenn der Widerspruch ( mit Bitte um interne Klärung und vorläufigem Aufschub der Zahlungsforderung ) schon daheim vorformuliert und ausgedruckt wäre.
Solch wichtige Angelegenheiten dann am besten persönlich mit dem entsprechendem SB besprechen und ggf. noch mal sämtliche Dokumente zur Vorlage dabei haben. ( Es kamen 2 Briefe nicht an…den normalen Posteinwurf haben wir schon öfter als verschollen lesen dürfen, aber ein Einschreiben mit Rückschein ?

Kann der SB nicht helfen, so hat er in der Hirarchie doch bestimmt auch einen direkten Vorgesetzten…u.s.w.
Wie gesagt persönlich und mit freundlicher Zielstrebigkeit zunächst versuchen, was sich im ersten Schritt ohne Anwalt erreichen läßt.

mfg

nutzlos