Titel: Rueckzahlungsforderung der Familienkasse
Nach Rueckkehr aus dem Ausland hat mein Freund etwas ueber 1,5 Jahre
Kindergeld fuer seine beiden Kinder bekommen. Er war
arbeitsuchend und nicht angestellt, also ohne Einkommen. Daer ueber
30 Jahre lang im Ausland taetig war und nach drei Besuchen bei Hartz
IV Behoerde klar war, dass er dort weder mit einer neuen Vermittlung noch mit
einer menschenwuerdigem Behandlung rechnen konnte, zog er seinen
Antrag auf Alg II zurueck und suchte selbst nach einer neuen
Taetigkeit. Mit 62 ist dies sehr schwer, fast unmoeglich.
Im Januar wurde ihm von einem Bekannten ein Job in Malaysia
versprochen. Er flog auf dessen Versprechen hin nach Kuala Lumpur
und meldete vorher seinen Wohnsitz in Deutschland ab. Seine Frau und zwei Kinder
blieben zunächst in Deutschland. Nach zwei Wochen flog er wieder
nach Deutschland zurück, da der Job erst im August realisiert werden
konnte. Seine Familie war in Deutschland und seine Frau hatte eine kleine Gaststaette.
Nach einem Besuch im Stadtbuero, das geschlossen war, vergass er,
sich wieder anzumelden. Deswegen fordert nun die Familienkasse das
für von Februar bis August gezahlte Kindergeld in Höhe von ueber
2.500 EUR von ihm zurueck obwohl er nur zwei Wochen im Ausland war uns sein gewoehnlicher Wohnsitz weiterhin in Deutschland war…
Inzwischen ist er mit Familie zurueck in Asien; seine Frau und sein
Sohn haben sich im August in Deutschland abgemeldet und sind mit ihm
zusammen abgereist.
Was kann er jetzt tun?
Denn die Leistung der sofort faelligen Zahlung ist ihm auf Grund
seiner finanziellen Lage unmoeglich - abgesehen davon, dass er
Einspruch erheben will.
Der Beamte schrieb ihm unter anderem: „Die Festsetzung des
Kindergeldes fuer xyz und yxz … wird laut § 70 Abs. 2 EStG ab
Februar 2010 augehoben. … Auch wenn Sie Einspruch erheben, muessen
Sie den Erstattungsbetrag laut § 37 Abs. 2 Abgabeordnung gleich
begleichen.“
Wer kann hier einen guten Rat fuer den Einspruch bzw. auch legale Maßnahmen geben? Danke